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Fitschi

Master Amigo

  • »Fitschi« ist der Autor dieses Themas

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Montag, 2. Januar 2017, 12:05

Neuerungen für den österreichischen Straßenverkehr

Sanktionen nach Übertretungen
Fotos aus Abstandsmessung und Radarfotos als Beweis:
Am Tag nach der Kundmachung der 28. StVO-Novelle dürfen Fotos aus bildgebenden Überwachungsverfahren auch für die Bestrafung von folgenden Delikten verwendet werden: - Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung, - unerlaubte Personenbeförderung, - Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, - mangelnde Kindersicherung, - Nichttragen eines Schutzhelmes, - Beförderung einer unzulässigen Anzahl von Personen auf einem Motorrad oder Motorfahrrad.

Verhinderung der Weiterfahrt nach IG-L-Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Bei Überschreitungen einer nach dem IG-L verordneten Höchstgeschwindigkeit soll es zukünftig Zwangsmaßnahmen zur Verhinderung der Weiterfahrt geben, z. B. Abnahme der Fahrzeugschlüssel oder Anbringung von Radklammern. Ob dafür eine bestimmte Mindestüberschreitung Voraussetzung sein wird, ist noch in Diskussion.

Parkgebühren
Mit 1. Jänner 2017 werden in Wien die Tarife für das Kurzparken mittels Parkschein oder Handyparken um fünf Prozent angehoben. Ab dann sind nur noch die neuen Parkscheine gültig, alte können bis Juni 2017 umgetauscht werden. Weiters steigen die Kosten für das Abschleppen und Verwahren von Kfz.

Auch das Parken in Klagenfurt wird teurer: In Klagenfurt wird die gebührenpflichtige KPZ etwas erweitert ( ab 6.Feber 2017) und die Gebühren werden vereinheitlicht. Jetzt: innerhalb des Ringes 0,60 Euro pro 1/2 Stunde, außerhalb 0,30 Euro pro 1/2 Stunde. Ab 6.2.2017 überall 0,50 Euro pro 1/2 Stunde.

Diese Punkte sind auch für Ausländer interessant, sämtlich Neuerungen findet man hier
OEAMTC
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)