aus taucher.net wird wahrscheinlich nicht viele interessieren, aber mir hat er gefallen, weil auch die rechtliche Seite angesprochen wird.
Er stammt aus dem Rundschreiben, dass OFT-Reisen an seine 8000 Reisebüros gesendet hat.
Taucher.Net-Anwalt Klaus Nadeschdin ist mit seiner Meinung sehr nah bei Prof. Dr. Schmid, denn auch er meint, dass den Hinweisen des Auswärtigen Amtes nur eine Indizfunktion zukäme, es aber vor allem auf die Umstände des konkreten Einzelfalles ankomme.
„Selbstverständlich haftet die Fluggesellschaft auch für Schäden, die dem Fluggast aufgrund der Annullierung entstehen, also auch für Stornokosten die anfallen, wenn man seine Tauchsafari nicht erreicht. Ein solcher Schadensersatzanspruch setzt allerdings ein Verschulden der Fluggesellschaft voraus.
Storniert die Airline einen Flug mit der Begründung, es liege höhere Gewalt aufgrund politischer Instabilität vor, muss sie dies für jeden konkreten Einzelfall im gerichtlichen Verfahren auch beweisen können“.
Das dürfte ziemlich schwer sein, denn die Region Rotes Meer und der Süd-Sinai waren und sind noch immer nicht von den Unruhen betroffen.
http://www.taucher.net/aktuell_Aegypten_…fenen_5215.html
Die Anfrage eines Freundes an Condor/TC, wurde wie folgt beantwortet:
Zum jetzigen Zeitpunkt soll der Flugplan ab dem 30.09.2013 wieder regulär durchgeführt werden.
Dies ist jedoch vorbehaltlich Änderungen unter Berücksichtigung der Lage im Zielgebiet.
Bei Änderungen werden Sie per E-Mail oder telefonisch kontaktiert.
Ferner können Sie auf unserer Homepage die aktuelle Entwicklung ersehen.