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Montag, 24. Mai 2021, 11:00

Deutsche Bahn: Ab 1. Juni Online-Erstattung bei Zugverspätung möglich

Na herzlichen Glückwunsch und willkommen im 21. Jahrhundert.


"Wer nach einer Zugverspätung bei der Deutschen Bahn einen Teil des Fahrpreises erstattet haben will, muss künftig nicht mehr zum Briefkasten oder zum Reisezentrum laufen. Ab dem 1. Juni bietet der Konzern neben dem analogen Erstattungsantrag die Möglichkeit, das Geld online über die Bahn-App einzufordern."

Quelle
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)