Schokotickets sind nur mit Schülerausweis gültig - doch was passiert, wenn ein Teenie ihn mal vergisst.....
Mein Sohn sitzt in der Bahn auf dem Weg zur Schule, Kontrolle kommt und er kann nur sein gültiges Schokoticket vorweisen.
Da er minderjährig ist, wird er nicht an die Luft gesetzt, aber er bekommt die mündl. Mitteilung, dass ein Bußgeldbescheid nicht lange auf sich warten lassen wird.
Zwei Wochen später erhalten wir ein Schreiben, dass er wegen nicht gültigem Fahrausweis mit 40 Euro zur Kasse gebeten wird. Einspruch geht nur
schriftlich oder aber vor Ort - in Düsseldorf bei der Hauptgeschäftsstelle unter Vorlage des gültigen Schokotickets mit Schülerausweis zu den normalen Öffnungszeiten.
Da frage ich mich doch, wozu gibt es die Chipkarte, die sämtliche Daten des Schülers gespeichert hat und die mittels Lesegerät abrufbar sind.
Es wäre ein leichtes Spiel für den Kontrolleur gewesen, die Karte ins Lesegerät -
wenn er es denn dabei gehabt hätte - einzulesen u. den Knirps dann abzufragen.
Aber nein, viel zu viel Arbeit
- da schreibt man lieber handschriftlich die kompletten abgefragten Daten auf, zzgl. Schokoticketnr.,
reicht die Daten an die Zentrale weiter...
die dann einen Bußgeldbescheid ausdruckt und versendet....
welcher dann wiederum nicht zum Tragen kommt, da der Schokoticketbesitzer nachweisen kann, dass er der rechtmäßige Besitzer ist und mit gültigem Fahrausweis unterwegs war.
Keine 40 Euro für die Bahn, was von vorne herein ersichtlich war - dafür aber viel Papier, Zeitaufwand und Rennerei und das dann alles für 2,50 Euro Bearbeitungsgebühr