Ich glaube, das Thema ist so komplex, dass selbst die Presse nicht in der Lage sein wird, dem Ottonormalverbraucher alle Seiten dieses Themas aufzuzeigen. Nachfolgend heißt es z.B. dass durch das Verbot des Minaretts die Religionsfreiheit nicht beeinträchtigt wird:
Religionsfreiheit wird nicht tangiert!
Das Minarett als Bauwerk hat keinen
religiösen Charakter. Es wird weder im Koran noch in andern heiligen
Schriften des Islam auch nur erwähnt. Das Minarett ist vielmehr Symbol
jenes religiös-politischen Machtanspruchs, der im Namen behaupteter
Religionsfreiheit Grundrechte anderer - insbesondere die Gleichheit
aller vor dem Gesetz - bestreitet, womit dieser Anspruch in Widerspruch
steht zu Verfassung und Rechtsordnung der Schweiz. Ein Ja zur
Minarettverbots-Initiative tangiert die Religionsfreiheit in keiner
Weise. Diese bleibt somit gewährleistet. Ein Minarettverbot richtet
sich auch in keiner Weise gegen Angehörige muslimischen Glaubens.
Vielmehr geht es darum, den in der Demokratie problematischen
religiösen Machtanspruch des Islams zu diskutieren.
Minarette ebnen Weg für Muezzins!
Ein Minarett ist die Plattform des
Muezzins, des muslimischen Gebetsaufrufers. Behauptungen, wonach von
Schweizer Minaretten nie der Ruf eines Muezzins ertönen werde, werden
durch die Vorgänge im Ausland allesamt der Boden entzogen. Wo ein
Minarett gebaut wurde, ging später auch ein Bewilligungsgesuch für den
Ruf des Muezzins ein. Es ist naiv, zu glauben, dass Muslime für ein
Minarett als solches kämpfen, ohne die Absicht zu verfolgen, dass
dieses später auch einen Zweck zu erfüllen hat.
Probematischer Alleinvertretungsanspruch!
Das Minarett bringt einen
Alleinvertretungsanspruch des Islam zum Ausdruck, der neben sich keine
andere Religion duldet. Aus diesem Grund ist das Minarett auch nicht
mit dem Kirchturm zu vergleichen. Erstens ist der Kirchturm Ausdruck
unseres christlich-abendländischen Kulturerbes. Zweitens stellt die
christliche Kirche heute keinen Alleinvertretungsanspruch. Christentum
und Staat existieren gemäss laizistischer Maxime mit- und
nebeneinander. Anders der Islam: Er macht keine Trennung zwischen Staat
und Religion; der Islam durchdringt und prägt das gesamte Staatswesen.
Das Scharia-Recht etwa ist streng islamisch geprägt. Rechtsstaat und
Scharia sind Gegensätze. Das Minarett bringt letztlich den Primat der
Scharia zur Geltung. Dies gilt es im Interesse unserer Kultur zu
verhindern.