Vom Gericht bestätigt: Die E-Zigarette ist auch mit nikotinhaltiger Flüssigkeit kein Arzneimittel und bedarf damit auch nicht einer Zulassung.
Allerdings ist das Urteil (Az.: 7 K 3169/11) nicht rechtskräftig und eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht ist möglich.
Das ist doch von den Medien bestimmt völlig übertrieben dargestellt..soll schliesslich zum Lesen anregen..aber mal im Ernst, warum sollte so ein Ding explodieren?Besteht da irgendwo Druck oder so? Ich bin eher der Meinung der wollte sich Lachgas reinpfeiffen und dadurch ist das Ding geplatzt...Ein Risiko der E - Zigaretten hat jetzt ein Raucher in den USA lt. Bild am eigenen Leib erfahren. Beim Rauchen ist die E - Zigarette bzw. der Akku explodiert, durch die Explosion verlor er angeblich alle Zähne und einen Teil der Zunge![]()
und für die User ein Selbstbetrug
Für mich ist diese eZigarette ein Treppenwitz der Konsumgüterindustrie und für die User ein Selbstbetrug!
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »fernweh« (5. April 2012, 23:22)
Für dich?Gibt es eine Empfehlung welches "Ding" man testen "könnte"?
Ich auch Fitschi, erschwert und mit Verzögerung bei der AnkunftTreppensteigen ohne Maske konnte ich vorher auch![]()
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