.... beschäftigen das Münchner Oberlandesgericht seit heute Nachmittag.
Ein Künstler fordert diese von seiner ehemaligen Galerie zurück, da er die Pommes für Kunst hält und diese ihm als Vorlage für eine Goldskulptur dienten.
Da die Pommes unauffindbar seien, fordert der Künstler 2000 Euro von der Galerie.
Aufgabe des Gerichts ist es nun herauszufinden, ob von Kunstinteressierten tatsächlich jemand 2000 Euro für die alten Pommes bezahlt hätte.
Wenn für solch geistigen

nicht unsere Steuergelder verwandt würden wärs ja fast noch lustig .... Besser wärs meines Erachtens den sog. Künstler mit einer Jacke, die hinten zu binden ist zu versehen und ihm intensivste Pflege in einer Einrichtung zur Behandlung psych. Störungen angedeihen zu lassen.