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Donnerstag, 28. Oktober 2010, 16:42

Mietwohnungen und Kaution

Wer heutzutage einen Mietvertrag für eine Wohnung abschließt, hat in vielen Fällen eine Kaution an den Vermieter zu leisten. Hier hat der BGH Az. VIII ZR 98/10 entschieden, dass ein Mieter die Zahlung der Kaution davon abhängig machen könne, dass der Vermieter zuvor ein insolvenzfestes Konto benennt.

Der Vermieter müsse eine ihm überlassene Mietsicherheit unabhängig von der gegebenenfalls vereinbarten Anlageform getrennt von seinem Vermögen anlegen. Sinn und Zweck der Regelung sei es, die Kaution vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

summerdream

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2

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 20:41

Das ist schon lange so und nicht gerade neu.
Kautionen mussten schon immer bezahlt werden, mit Ausnahmen von öffentlich geförderten Wohnungen. Das Geld muss auch schon seit vielen Jahren auf einem Konto angelegt und verzinst werden. Wir bekommen einmal im Jahr einen Auszug mit dem aktuellen Stand vom Vermieter geschickt.
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen (Aristoteles)

3

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 20:44

Hallo Summerdream, der Unterschied ist aber ein Konto, das nicht zum Einflußbereich des Vermieters gehört und z.B. bei einer Insolvenz nicht von dritter Seite legal abgeräumt werden kann. Also mal prüfen, ob Dein Geld entsprechend insolvenzfest zwischengelagert ist. Auf diesem Wort liegt die Betonung.
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summerdream

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4

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 20:46

Ist es. Es ist auf unseren Namen angelegt.
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