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Die Verordnung zum Einsatz von Winterreifen wäre unklar definiert und somit verfassungswidrig. Entschied das OLG Oldenburg Az.: 2 SsRs 220/09 und befand, dass ein Autofahrer trotz verursachtem Schaden durch vereiste Fahrbahn bei Verwendung von Sommerreifen kein Bussgeld zu entrichten hat.
Es ist mit einer Überarbeitung und Präzisierung dieser Verordnung in Zukunft durchaus zu rechnen, was ja auch sinnvoll sein kann.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pitt04« (26. November 2010, 14:06)
Ich werde (wegen bestimmer Witterungsbedingungen und spezifischem Fahrprofil) auch die neue Verordnung ignorieren!
Und die Kontrollen sind auch kaum möglich, siehe diese wunderbaren Umweltzonen wo nahezu die Hälfte der Autos keine oder die falsche Plakette trägt!
Werner
Was machen dann die Autofahrer die im Moment keine bekommen können.. das nur mal so am Rande..
Mich betrifft das nicht, denn unsere Autos haben immer von O (Oktober) bis O (Ostern) Winterschuhe an!!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (16. Dezember 2010, 16:39)