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Donnerstag, 1. April 2010, 13:42

Zeitdiebe

Nach Angaben des Bundesjustizministeriums will die Bundesregierung das Stehlen von Zeit unter Strafe stellen. Wer einem anderen seine Zeit stehle, so ein Sprecher, sei im Prinzip nichts anderes als ein normaler Ladendieb. Pro Stunde gestohlener Zeit soll eine Haftstrafe von 1 Tag eingeführt werden. Ein Zeitdiebstahl von weniger als 3 Minuten gilt jedoch als Bagatelldelikt und ist weiterhin straffrei. Internetdienstleister, die einen Online-Zugang per Modem anbieten, haben eine Verfassungsklage in Karlsruhe angekündigt.
Berlin, 1.4.2010

LaMujer

Master Amigo

Beiträge: 8 739

Wohnort: München und Mallorca

Beruf: Karla Kolumna

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2

Donnerstag, 1. April 2010, 13:52

Wenn man Schadensersatzansprüche aufgrund gestohlener Zeit stellen dürfte/könnte wäre ich Millionär. Mehrfach! :patschi: :kuller: :kuller:
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

Sonnenschein

Master Amigo

Beiträge: 1 371

Wohnort: Lonnerstadt( geb Bamberg)

Beruf: Allrounder

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3

Donnerstag, 1. April 2010, 22:39

april april :kuller:
errare humanum est ..