Nach dem heutigen BGH-Urteil haben auch Fahrradfaher ohne Helm Anspruch auf vollen Schadenersatz.
"Radfahrer haben bei unverschuldeten Unfällen auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz, wenn sie ohne Schutzhelm unterwegs waren. Das bestimmt der Bundesgerichtshof und kassiert ein Urteil des OLG Schleswig."
Quelle: n-tv.de