PSD 2 - was soll denn das heißen werden sicher viele fragen. Aber hinter der Begrifflichkeit Payment Service Directive (PSD) verbergen sich europaweit gültige Regelungen zum Zahlungsverkehr die ab heute, 13.01.2018, auch in Deutschland Gültigkeit haben.
Auf eine erste Auswirkung dieser Umsetzung einer EU-Richtlinie hat u.a. cuate
hier verwiesen.
Nicht uninteressant ist auch, dass die Haftungsgrenze für Verbraucher bei Mißbrauch einer Kreditkarte auf 50 € sinkt. Es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.
Für Reisende interessant sein dürfte, dass das Blockieren einer bestimmten Summe auf der Kreditkarte bei der Buchung eines Hotelzimmers oder Mietwagens künftig der ausdrücklichen Zustimmung des Karteninhabers bedarf.
Weitere Änderungen sind z.B. die Zulassung von Drittanbietern für das Online-Banking und wer noch einen TAN-Block auf Papier sein eigen nennt, der kann diesen seit heute getrost vernichten.
Es treten mit dem heutigen Tag die bereits genannten und zudem noch eine ordentliche Menge von Änderungen im Zahlungsverkehr in Kraft über die man sich informieren sollte. Dazu gibt es im Internet natürlich genügend Möglichkeiten. Ich finde in diesem Zusammenhang lohnt sich das "googeln" allemal.