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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (14. September 2015, 15:26)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »longleg« (14. September 2015, 17:07)
Die selbstständigen die tragenden Säulen-was warst du noch mal von Beruf??
Für sind die Arbeitnehmer die tragenden Säulen, und die Selbstständigen die den Rahm abschöpfen.
Und im übrigen kritisiere ich wen ich will, passt es dir nicht lese ein Buch.
@epprechtstein-du bist in der gesetzlichen Krankenversicherung?? Und in der gesetzlichen Rentenversicherung??
Ansonsten lies mal nach wie stark die R enten gesunken sind und wie stark z.B. die Pensionen der Beamten. Und wer macht die Gesetze??
Alles wird gut.
Daher unsere dringende Bitte: Bleibt sachlich in der Diskussion und unterlasst Unterstellungen und persönliche Angriffe! Gelingt Euch das nicht, wird dieser Thread als Konsequenz hieraus geschlossen werden und dem Thema lediglich noch der reine Nachrichtencharakter zugestanden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »revealmap« (14. September 2015, 18:38)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »revealmap« (22. September 2015, 18:47) aus folgendem Grund: Unnötige Verlinkungen entfernt.
ja da hab ich ein Kästchen der Pandora geöffnet , wie auch immer ein jeder zum Thema steht. Ich lehne Vorurteile ab und verteufle ebenso Straftaten , so sollte es m.E. sein und nicht anders.
Nicht Du hast die Büchse der Pandora geöffnet, sondern unsere Politiker, die offenbar völlig den Verstand verloren haben.
In Deutschland bestimmt § 14 Abs. 1 AufenthG:
„Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er 1. einen erforderlichen
Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 nicht besitzt, 2. den nach § 4 erforderlichen Aufenthaltstitel
nicht besitzt, 2a. zwar ein nach § 4 erforderliches Visum bei Einreise besitzt, dieses aber durch
Drohung, Bestechung oder Kollusion erwirkt oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben
erschlichen wurde und deshalb mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder annulliert
wird, oder 3. nach § 11 Absatz 1, 6 oder 7 nicht einreisen darf, es sei denn, er besitzt eine
Betretenserlaubnis nach § 11 Absatz 8.
Und hier noch das deutsche Grundgesetz (Artikel 20 Abs. 3 GG), das gerade ausgehebelt wird :
„Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden“