Dodo,
volljährig mit 18 wurde man am 1. Januar 1975. War das damals eine Party als mit Beginn des neuen Jahres schlagartig 3 Jahrgänge volljährig wurden.
Ganz abgesehen davon ist es gefühlsmäßig sehr schwierig mit Unterhaltszahlungen wenn die Familienbindung fehlt. Kinder müssen für die Eltern aufkommen, ist in Ordnung sofern die Eltern auch immer für einen da waren. Wenn aber ein Elternteil sich um nichts gekümmert hat und dann Unterhalt zu zahlen ist, ist das bestimmt bitter aber leider kommt man nicht drum rum.
Im vorliegenden Fall hat sich der Vater 18 Jahre lang um seinen Sohn gekümmert. Warum er ihn anschließend enterbt hat ist nicht bekannt und hat vielleicht oder auch sehr wahrscheinlich seinen Grund. Deshalb sollte man da vorsichtig sein mit einer Stellungnahme.