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Warum das Ableiten des Begriffes Hasenlatein? Abgeleitet aus der Glosse "Der Hase und der Igel"!Fakten die es bei der Warnweste gleichstellen, sind der Verbandkasten (Mitführungspflicht) und
Anwendung an Unfallstelle sonst unterlassene Hilfeleistung;
Ersatzrad (Mitführungspflicht bei Autobahn und Kraftfahrstrassenbenutzung außerhalb geschlossener Ortschaften)
Einsatzverwendung bei Reifenpanne incl. Pannenwerkzeug.
Warndreieck (Mitführungspflicht) und Einsatzaufstellungspflicht bei Beteiligung am Gefahrenort mit der Aufforderung
das im sicheren Verhalten zu tätigen. Und genau hier ist des Hasenlatein am ENDE.![]()
Bitte differenziere zwischen "juristischen Feinheiten" und "Hasenlatein".
Natürlich gibt es den (Straf) Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung am Unfallort. Die Hilfeleistung setzt aber expressis verbis nicht voraus, dass der mitzuführende Verbandskasten zur Anwendung kommt/kommem muss.
Sorry, aber Du verbreitest hier "Hasenlatein", dazu noch über Sachverhalte ("Nutzung von Warnwesten"), über die es bisher kein rechtsverbindliches Grundsatzurteil gibt. Insofern rein spekulativ !
Ebenso besteht keine rechtsverbindliche Regelung, nach einer Reifenpanne das defekte Rad gegen das Ersatzrad zu wechseln. Täglich schaffen das hunderte von Autofahrern (in) nicht und bemühen daher den ADAC, den Reifenwechsel vorzunehmen. Die (sorry) Unfähigkeit einen Reifen am Pannenort nicht zu wechseln - respektive nicht wechseln zu können - löst keine Strafe/Bußgeld aus, eben weil es sich nicht um eine strafbare Handlung handelt. Natürlich kann gegen den Fahrzeugführer u.U. eine Strafe ausgesprochen werden, weil das Fahrzeug nach der Panne verkehrsgefährdend abgestellt ist und nicht entfernt wurde. Aber eben kein Urteil und/oder Bußgeld, weil er nicht in der Lage ist einen Reifen zu wechseln.
Bevor man anderen Foristen die Verbreitung von "Hasenlatein" vorwirft, sollte man zunächst zwischen seinem persönlichen Rechtsempfinden und tatsächlichen Straftatbeständen - die juristisch verfolgt werden können - differenzieren. Auch mein persönliches Rechtsempfinden weicht manchmal von Urteilen oder Regelungen des Gesetzgebers ab. Das aber ist nicht relevant.
@WXYZ
Bitte lese den zweiten Absatz der DEKRA-Meldung von Herbie![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aramis« (3. Juni 2014, 20:44)
Ruhig Blut Gemeinde!
Die erforderlichen Vorschriften ergeben sich aus mehreren Paragraphenquellen.
StVO §§ 1, 14, 15, 18, 32, 40 u. 41
aus der StVZO die ehemaligen §§ 1 u. 2(sind jetzt Bestandteil des BGB) und § 22 KFZ Ausrüstung mit Anlage des BGBl §53,2.a.
Und BGB §§ 434 u. 823
und die Paragraphen die ich vergessen habe, bitte ich um Nachsicht da ich bekanntlich kein Volljurist bin.
Viel Spaß beim Nachlesen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (4. Juni 2014, 16:30)