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41

Sonntag, 1. Juni 2014, 13:37


Defakto ist die gegebene Tatsache das Versicherungen grundsätzlich "Ihre Zahlungsmoral" herabmildern.


Hm, bitte zeige mir einmal, wo das steht :denk: Ich glaube nicht, dass das so einfach geht, lasse mich aber gerne eines besseren belehren :thumbsup:
Was mache ich, wenn mein Fehrzeug so demoliert ist, dass ich nicht an die Weste dran komme ?
Was ist, wenn ich unter Schock stehe ?
und und und ......

Wenn es wirklich so wäre, dass im Fall der Fälle der Versicherungsschutz (teilweise) erlischt, müsste mir meine Versicherung doch erst einmal eine neue AGB vorlegen, wo das tragen von Warnwesten neu mit aufgenommen wurde.
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

Epprechtstein

unregistriert

42

Sonntag, 1. Juni 2014, 13:47

Sicherlich von mir gerade weit hergeholt, aber neue AGB braucht es nicht, ist doch in allen Verträgen eine Mitwirkungspflicht zur Schadensminderung/Verhütung enthalten. Rest bleibt dann Auslegungssache. Ist aber nur meine persönliche Meinung ohne Rechtsanspruch.

maxi

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43

Sonntag, 1. Juni 2014, 13:53

meiner Meinung nach,wird es so kommen das man bei Fahrantritt die Weste anziehen muss :denk: und dann Anschnallen :corräkt: dann kann man fahren

44

Sonntag, 1. Juni 2014, 14:02

:ironic: Das ist schlecht, wenn die sich automatisch aufbläst und Du kannst das Fahrzeug nicht verlassen. :ironic:
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Epprechtstein

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45

Sonntag, 1. Juni 2014, 14:03

Hey maxi! Euch Ösis glaub ich das aufs Wort! :patschi:

CharlyB

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46

Sonntag, 1. Juni 2014, 16:57

@Aramis,
das ist persönliche Lebenserfahrung mit Versicherungen und deren Umgang mit Schadensabwicklungen und demzufolge ist meine Schlußfolgerung mit eben dieser Zahlungsmoral bestätigt. :corräkt:
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

47

Sonntag, 1. Juni 2014, 19:14

Persönliche Lebenserfahrungen lasse ich nicht ganz gelten Charly :ironic:
Entweder hast Du recht, oder nicht :thumbsup: und auch Versicherungen haben sich an "Richtlinien" zu halten.
Im Zweifelsfall nimmt man sich einen Rechtsanwalt :corräkt:

In Punkto persönliche Lebenserfahrungen habe ich interessanterweise bisher nur gute Erfahrungen gemacht und immer alles ratzfatz bezahlt bekommen.
Vielleicht liegt es aber auch daran, dass ich nicht die erst "günstigste" Versicherung habe :ironic:
Vor ein paar Jahren erst, habe ich eine ordentlichen Summe im Wert eines Kleinwagens erhalten, als ich mir das Kreuzband gerissen habe.
Das ging ohne wenn und aber ...........

Naja, nun ist die Weste Pflicht und sollte auch getragen werden :KSM:
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aramis« (1. Juni 2014, 19:15)


superfx

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48

Sonntag, 1. Juni 2014, 20:01

.....hallo leute, wenige fakten hier......

....aber nach meinem informationsstand ist es nach wie vor so, dass die kfz-haftpflichtversicherung eine pflichtversicherung ist und generell haften muss. das heisst, ein geschädigter bekommt in jedem fall sein geld. sofern der schaden aber durch eine mitverschulden des versicherungsnehmers begünstigt wurde, kann die haftpflichtversicherung einen anteiligen regress (ich glaube bis 5000,00 €) vom verlangen.

bei der kasko-versicherung ist es ja wohl so, dass der schaden schon eingetreten ist, wenn der versicherungsnehmer seinen wagen verlässt.

was personenversicherungen angeht (unfall-, lebens- oder berufsunfähigkeitsversicherungen) müssen ausschlüsse klar definiert sein und der versicherungsnehmer darüber belehrt sein.


also, leute, wer hat denn schon von seiner versicherung post bekommen, dass sich was ändert.


mein wort zu montag und ein wenig fachlich fundiert.
ich weiß nicht wo ich herkam, ich weiß nicht wo ich bin, mich wundert, dass ich so fröhlich bin.

Epprechtstein

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49

Montag, 2. Juni 2014, 01:29

Sicherlich von mir gerade weit hergeholt, aber neue AGB braucht es nicht, ist doch in allen Verträgen eine Mitwirkungspflicht zur Schadensminderung/Verhütung enthalten. Rest bleibt dann Auslegungssache. Ist aber nur meine persönliche Meinung ohne Rechtsanspruch.



:sorry: Es gibt keine Post! :knuddel:
@aramis dito in allen von mir erlebten Fällen! :thumbsup:

50

Montag, 2. Juni 2014, 12:22

Vielleicht outet sich hier jemand als Versicherungsvertreter :Na warte...:
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

Epprechtstein

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51

Montag, 2. Juni 2014, 12:38

Ich auf jeden Fall nicht :ätsch:

WXYZ

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52

Montag, 2. Juni 2014, 15:35

Spannend wie ein User (Charly B) juristische Prognosen stellt und diese von einer persönlichen Erfahrung ableitet.

Im übrigen wird dazu aktuell ein Versicherungs-Experte kaum hilfreich sein, dem dazu natürlich auch die juristische Kompetenz fehlt. Wenn schon, dann nur ein Jurist. Im übrigen ist derzeitig der Sachverhalt unstrittig, eben weil das Tragen der WW nicht verpflichtend vom GG vorgegeben wird.

Das könnte sich erst dann ändern, wenn es in einem Einzelfall zu einer Klage kommen würde. Würde daraus resultierend ein Grundsatzurteil gefällt, könnte das rechtsverbindlich werden. Das ist aber z.Z. noch nicht der Fall.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (2. Juni 2014, 15:43)


CharlyB

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53

Montag, 2. Juni 2014, 17:26

Genau so stehen die Fiktiven Annahmen das bei Schadenfall alles unbürokratisch vom Versicherer reguliert wird.
Hier fehlen ebenso Erfahrungswerte als auch Belegwerte.
Hingegen der These "erst mal ein User der bei Versicherung arbeitet" zu finden, liest ein solcher fleissig mit. :HC:
Es bleibt schlußfolgernd das das Mitführen der Warnweste eine Zweckmäßigkeit verfolgt und das ist nunmal
nicht zu leugnen.
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

Andreas J

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54

Montag, 2. Juni 2014, 19:15

Spannend wie ein User (Charly B) juristische Prognosen stellt und diese von einer persönlichen Erfahrung ableitet.

Im übrigen wird dazu aktuell ein Versicherungs-Experte kaum hilfreich sein, dem dazu natürlich auch die juristische Kompetenz fehlt. Wenn schon, dann nur ein Jurist. Im übrigen ist derzeitig der Sachverhalt unstrittig, eben weil das Tragen der WW nicht verpflichtend vom GG vorgegeben wird.

Das könnte sich erst dann ändern, wenn es in einem Einzelfall zu einer Klage kommen würde. Würde daraus resultierend ein Grundsatzurteil gefällt, könnte das rechtsverbindlich werden. Das ist aber z.Z. noch nicht der Fall.
Genauso ist es, denn es wird nur von einer Mitführungspflicht gesprochen, womit wir wieder ein paar Beiträge vorher ansprechen. In KEINER Versicherung wird erwähnt, diese Weste auch zu tragen. :Nope:

CharlyB

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55

Montag, 2. Juni 2014, 20:26

Fakten die es bei der Warnweste gleichstellen, sind der Verbandkasten (Mitführungspflicht) und
Anwendung an Unfallstelle sonst unterlassene Hilfeleistung;
Ersatzrad (Mitführungspflicht bei Autobahn und Kraftfahrstrassenbenutzung außerhalb geschlossener Ortschaften)
Einsatzverwendung bei Reifenpanne incl. Pannenwerkzeug.
Warndreieck (Mitführungspflicht) und Einsatzaufstellungspflicht bei Beteiligung am Gefahrenort mit der Aufforderung
das im sicheren Verhalten zu tätigen. Und genau hier ist des Hasenlatein am ENDE. :TOP:
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

56

Montag, 2. Juni 2014, 21:00

...dann sag ich noch Fahrradhelm und Mitverschulden;
Das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hatte entschieden, dass Radfahrer ohne Helm beim Zusammenstoß mit einem Auto eine Mitschuld tragen, wenn der Helm bei einem Sturz Kopfverletzungen verhindert oder gemindert hätte. Dies gelte auch dann, wenn der Unfallgegner den Unfall allein verursacht hat (Urteil vom 5. Juni 2013; Az. 7 U 11/12).

Es besteht keine Helmpflicht in DE
Freedom's just another word for nothing left to lose...

57

Montag, 2. Juni 2014, 21:12

... ist zwar jetzt hier schon ein bisschen :OT: aber das Urteil des BGH in dieser Sache steht ja in Kürze an. Sollte die Entscheidung des OLG in Schleswig Bestand haben, dann wäre das die Einführung der Helmpflicht für Fahrradfahrer durch die Hintertür.

Nebenbei eine private Anmerkung. Ich mag diese Helme nicht, irgendwie sieht man da bescheiden drunter aus. Aber seit vor rund zwei Wochen ein Radler in meinem Wohnort stürzte und mit Rettungshubschrauber und lebensgefährlichen Kopfverletzungen in die Uni-Klinik gebracht werden musste trage ich beim Radeln inzwischen auch so ein Ding. Irgendwie doch sicherer, ob Pflicht oder nicht ...
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

superfx

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58

Montag, 2. Juni 2014, 21:14

..tolle fakten....

Fakten die es bei der Warnweste gleichstellen, sind der Verbandkasten (Mitführungspflicht) und
Anwendung an Unfallstelle sonst unterlassene Hilfeleistung;
Ersatzrad (Mitführungspflicht bei Autobahn und Kraftfahrstrassenbenutzung außerhalb geschlossener Ortschaften)
Einsatzverwendung bei Reifenpanne incl. Pannenwerkzeug.
Warndreieck (Mitführungspflicht) und Einsatzaufstellungspflicht bei Beteiligung am Gefahrenort mit der Aufforderung
das im sicheren Verhalten zu tätigen.
...aber was hat das mit irgendeiner versicherung und deren leistungspflicht zu tun?
ich weiß nicht wo ich herkam, ich weiß nicht wo ich bin, mich wundert, dass ich so fröhlich bin.

WXYZ

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59

Dienstag, 3. Juni 2014, 08:59

Fakten die es bei der Warnweste gleichstellen, sind der Verbandkasten (Mitführungspflicht) und
Anwendung an Unfallstelle sonst unterlassene Hilfeleistung;
Ersatzrad (Mitführungspflicht bei Autobahn und Kraftfahrstrassenbenutzung außerhalb geschlossener Ortschaften)
Einsatzverwendung bei Reifenpanne incl. Pannenwerkzeug.
Warndreieck (Mitführungspflicht) und Einsatzaufstellungspflicht bei Beteiligung am Gefahrenort mit der Aufforderung
das im sicheren Verhalten zu tätigen. Und genau hier ist des Hasenlatein am ENDE. :TOP:

Bitte differenziere zwischen "juristischen Feinheiten" und "Hasenlatein".

Natürlich gibt es den (Straf) Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung am Unfallort. Die Hilfeleistung setzt aber expressis verbis nicht voraus, dass der mitzuführende Verbandskasten zur Anwendung kommt/kommem muss.

Sorry, aber Du verbreitest hier "Hasenlatein", dazu noch über Sachverhalte ("Nutzung von Warnwesten"), über die es bisher kein rechtsverbindliches Grundsatzurteil gibt. Insofern rein spekulativ !

Ebenso besteht keine rechtsverbindliche Regelung, nach einer Reifenpanne das defekte Rad gegen das Ersatzrad zu wechseln. Täglich schaffen das hunderte von Autofahrern (in) nicht und bemühen daher den ADAC, den Reifenwechsel vorzunehmen. Die (sorry) Unfähigkeit einen Reifen am Pannenort nicht zu wechseln - respektive nicht wechseln zu können - löst keine Strafe/Bußgeld aus, eben weil es sich nicht um eine strafbare Handlung handelt. Natürlich kann gegen den Fahrzeugführer u.U. eine Strafe ausgesprochen werden, weil das Fahrzeug nach der Panne verkehrsgefährdend abgestellt ist und nicht entfernt wurde. Aber eben kein Urteil und/oder Bußgeld, weil er nicht in der Lage ist einen Reifen zu wechseln.

Bevor man anderen Foristen die Verbreitung von "Hasenlatein" vorwirft, sollte man zunächst zwischen seinem persönlichen Rechtsempfinden und tatsächlichen Straftatbeständen - die juristisch verfolgt werden können - differenzieren. Auch mein persönliches Rechtsempfinden weicht manchmal von Urteilen oder Regelungen des Gesetzgebers ab. Das aber ist nicht relevant.

60

Dienstag, 3. Juni 2014, 12:45

...dann sag ich noch Fahrradhelm und Mitverschulden;
Das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hatte entschieden, dass Radfahrer ohne Helm beim Zusammenstoß mit einem Auto eine Mitschuld tragen, wenn der Helm bei einem Sturz Kopfverletzungen verhindert oder gemindert hätte. Dies gelte auch dann, wenn der Unfallgegner den Unfall allein verursacht hat (Urteil vom 5. Juni 2013; Az. 7 U 11/12).

Es besteht keine Helmpflicht in DE



Oh doch ! und zwar für Kinder bis 12 Jahre :ironic:
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt