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WXYZ

Master Amigo

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21

Samstag, 31. Mai 2014, 11:50

Es ist richtig das das Tragen der Weste nicht im Strassenverkehrsgesetz geregelt ist, jedoch:

Das Tragen der Warnweste ist Bestandteil der Haftpflichtversicherung, ohne Erfüllung erlischt
die Versicherung bei Personenschaden.

Und in den Verordnungen der Berufsgenossenschaften für Verkehr ist dem Berufskraftfahrer
vorgeschrieben, bei Arbeiten am Fahrzeug und Sicherung des Fahrzeuges besteht Tragepflicht.


ADAC-Info

"Das Tragen der Warnweste ist Bestandteil der Haftpflichtversicherung..................."

Wo, in Deutschland ? Wenn ja, bitte um Quellennachweis.

CharlyB

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22

Samstag, 31. Mai 2014, 11:53

Die ADAC-Info ganz verinnelichen :KSM:
...oder starte mal einen Selbstversuch und fordere von der Schädiger-Haftpflicht mal €uronen...
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CharlyB« (31. Mai 2014, 11:56)


WXYZ

Master Amigo

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23

Samstag, 31. Mai 2014, 12:26

Mir ist (bisher) keine Vorgabe der Haftpflichtversicherungen bekannt. Da das Tragen der Warnwesten in Deutschland durch den Gesetzgeber nicht reguliert ist, müssten die Versicherungen (einseitig) die bestehenden Verträge änderen.

Es geht nicht darum, "was wäre wenn" (Hypothese).

Mit anderen Worten, Deine Aussage ist faktisch falsch !

Andreas J

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24

Samstag, 31. Mai 2014, 12:52

Das Tragen der Warnweste ist Bestandteil der Haftpflichtversicherung, ohne Erfüllung erlischt
die Versicherung bei Personenschaden.
Charly, das ist Quark, denn man ist nicht verpflichtet sie "IM" Fahrzeug zu tragen!!!!

Ausserdem heisst es: "Mitführungspflicht" :KSM:

WXYZ

Master Amigo

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25

Samstag, 31. Mai 2014, 13:01

@AndreasJ

Völlig richtig.

Siehe Vergleich Verbandskasten:

Das Mitführen des Verbandskastens ist vorgeschrieben, jedoch zwingend nicht die Nutzung. :ironic:

Insofern für eine Vorgabe der Haftpflichversicherer ohne Relevanz.

Im Reguierungsfalle könnte ggf. die Gegenseite auf Unterlassung der Sorgfaltspflicht klagen, wenn eine Person geschädigt würde, die keine Warnweste getragen hätte. Dann müsste allerdings der Nachweis erbracht werden, dass es zu der Schädigung nicht gekommen wäre, wenn der Geschädigte eine WW getragen hätte. Aber das wäre sehr weit hergeholt.

Insofern ist der Hinweis von CharlyB auf die Haftpflichversicherung durch nichts begründet.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (31. Mai 2014, 13:06)


Andreas J

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26

Samstag, 31. Mai 2014, 13:06

:thumbsup:

27

Samstag, 31. Mai 2014, 14:37

Muss nur für den Fahrer eine Weste vorhanden sein,oder für alle Insassen?

Andreas J

Master Amigo

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28

Samstag, 31. Mai 2014, 14:40

in BRD für alle Insassen, die gerade mitfahren, in Österreich für alle Sitzplätze :TOP:

29

Samstag, 31. Mai 2014, 14:43

Vorgeschrieben ist wohl eine Weste je Fahrzeug. Aber ganz ehrlich, die Dinger kosten fast nichts und wer schon mal an einem trüben Tag oder in der Dunkelheit an einem Pannenfahrzeug vorbeigefahren ist, oder gar selbst mal eine Panne hatte, der weiß wie wichtig diese Westen sind. Also kann man doch gleich vier oder fünf Stück ins Auto legen und gut ist - soviel darf die Sicherheit schon wert sein.

Hier eine Info des TÜV-Nord zum Thema.

Auszug: "Auch wenn in Deutschland nur eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben ist empfehlen wir, für alle Fahrzeuginsassen eine Warnweste im Innenraum mitzuführen. In einigen Ländern ist dies sogar gesetzlich vorgeschrieben."
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

30

Samstag, 31. Mai 2014, 14:45

Der aktuelle Stand ab 1.7.2014: In Deutschland ist nur eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben.

Weiterhin gilt für beruflich/gewerblich genutzte Fahrzeuge, dass auch der Beifahrer
(wenn ständig auf dem Fahrzeug im Einsatz) eine weitere erforderlich ist.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Andreas J

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31

Samstag, 31. Mai 2014, 14:52

revealmap :thumbsup:

Die dinger bekommste sogar in den sog. 1€ Shops für 50 cent, also ich denke da gibbet wohl null problem, odda :pfft:

32

Samstag, 31. Mai 2014, 14:55

Danke für die Antworten.
Haben eh 3 Stück im Auto,vom letzten Österreich-Urlaub

maxi

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33

Samstag, 31. Mai 2014, 15:08

da siehste was man im Österreich Urlaub alles bekommt :corräkt:

34

Samstag, 31. Mai 2014, 15:10

@andreasJ,

bevor es bei einer Kontrolle teuer wird. Die Dinger sind, wie soll es anders sein, genormt und müssen der EN 471 entsprechen. D.h. vor dem Kauf sollte dies beachtet werden:

"Für Warnwesten gilt die Europäische Norm 471 (EN 471). Das heißt: Nur die Farben Gelb, Orange oder Rot-orange sind erlaubt. Zwei reflektierende Streifen im unteren Bereich von Vorder- und Rückseite sind vorgeschrieben.

Wie erkenne ich, dass die Weste der Norm entspricht? Auf dem Wäscheschild, das in die Weste eingenäht ist, steht EN 471."


Quelle: autobild.de
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

35

Samstag, 31. Mai 2014, 15:38

Ja klar. Jedes CE markierte Produkt entspricht ja auch den Vorgaben :ironic:
Speziell in Hinsicht auf die 50ct, die hier genannt wurden.

Reflektierendes Bahnenmaterial mit entsprechender Rückstrahlkraft ist schon teurer.

Aber passt schon, Hauptsache der Prüfer (die Polizei) ist mit dem Aufdruck zufrieden.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

36

Samstag, 31. Mai 2014, 15:45

Charly hatte eine Seite verlinkt, welche nicht mehr gültig ist - stattdessen erscheint eine EU Vorschrift.

Ich glaube trotzdem :mööööööp: dass es zu erheblichen Schwierigkeiten kommt, wenn im
Versicherungsfall - ohne getragene Weste - es zu erheblichen Schwierigkeiten kommt !
Freedom's just another word for nothing left to lose...

CharlyB

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37

Samstag, 31. Mai 2014, 16:20

@AndreasJ

Völlig richtig.

Siehe Vergleich Verbandskasten:

Das Mitführen des Verbandskastens ist vorgeschrieben, jedoch zwingend nicht die Nutzung. :ironic:


Nö nur die unterlassene Hilfeleistung wird dann der Kadi klären. :chaka:
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

38

Samstag, 31. Mai 2014, 16:22

WXYZ, befinde Dich mal in dieser unannehmlicher Lage und erkläre es Deiner Versicherung... :pfft:

Was Andreas interpretiert hat ist Quatsch.....
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (31. Mai 2014, 16:24)


WXYZ

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39

Sonntag, 1. Juni 2014, 11:10

WXYZ, befinde Dich mal in dieser unannehmlicher Lage und erkläre es Deiner Versicherung... :pfft:

Was Andreas interpretiert hat ist Quatsch.....

@Dodo

Mit einem sinnfreien "Quatsch" zu argumentieren, ist natürlich sehr überzeugend.

Fallbeispiel Haftpflichversicherung: Die Haftpflichtversicherung kann keinen Rechtsverstoß belegen, da dass Tragen der WW nicht vorgegeben wird. Alles andere ist spekulativ.

CharlyB

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40

Sonntag, 1. Juni 2014, 12:42

@WXYZ,
du zitierst doch nur deine eigene Wahrnehmung in Bezug auf die Warnweste. Erfahrungswerte sowie
Belegwerte zu dem "Nichtanziehen" liegen dir doch ebenso fern wie wirklichkeitstreu.
Defakto ist die gegebene Tatsache das Versicherungen grundsätzlich "Ihre Zahlungsmoral" herabmildern.
Und das Mitführen ist subjektiv das Tragen bei Verlassen des Fahrzeuges im Notfall, und das entspricht
dem Sinntext des Gesetzes. :TOP:
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.