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Es ist richtig das das Tragen der Weste nicht im Strassenverkehrsgesetz geregelt ist, jedoch:
Das Tragen der Warnweste ist Bestandteil der Haftpflichtversicherung, ohne Erfüllung erlischt
die Versicherung bei Personenschaden.
Und in den Verordnungen der Berufsgenossenschaften für Verkehr ist dem Berufskraftfahrer
vorgeschrieben, bei Arbeiten am Fahrzeug und Sicherung des Fahrzeuges besteht Tragepflicht.
ADAC-Info
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CharlyB« (31. Mai 2014, 11:56)
Charly, das ist Quark, denn man ist nicht verpflichtet sie "IM" Fahrzeug zu tragen!!!!Das Tragen der Warnweste ist Bestandteil der Haftpflichtversicherung, ohne Erfüllung erlischt
die Versicherung bei Personenschaden.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (31. Mai 2014, 13:06)
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Wohnort: Bürmoos salzburg
Beruf: Pensionist früher Buchbindereichef in einer großen druckerei
Nö nur die unterlassene Hilfeleistung wird dann der Kadi klären.@AndreasJ
Völlig richtig.
Siehe Vergleich Verbandskasten:
Das Mitführen des Verbandskastens ist vorgeschrieben, jedoch zwingend nicht die Nutzung.
WXYZ, befinde Dich mal in dieser unannehmlicher Lage und erkläre es Deiner Versicherung...
Was Andreas interpretiert hat ist Quatsch.....