Ich brauche mal Eure Hilfe... In meinem Briefkasten lag heute ein Brief "Wichtige Wahlsache" stand darauf. Inhalt: Ein Brief vom Wahlamt bezüglich der Europawahl am 07.06.09 und der Bundestagswahl am 27.09.09.
Es wird zum Einen darüber informiert, daß in Hannover 3900 Wahlberechtigte zum ehrenamtlichen Dienst in den Wahllokalen benötigt werden.
Folgenes sind Originalinhalte des Schreibens:
"Nach § 11 Bundeswahlgesetz (BWG) ist jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte zur Übernahme des Wahlehrenamtes verpflichtet und darf es nur aus wichtigen Gründen ablehnen. Ich berufe Sie hiermit zur Schriftführerin im Wahlvorstand"
"Die Mitglieder des Wahlvorstandes treten am Wahlsonntag um 07.30 zusammen. Die Wahllokale sind bis 18.00 geöffnet. Die Stimmenauszählung beginnt um 18.00"
"Ich bitte Sie, das Ihnen angetragene Wahlehrenamt zu übernehmen. Bei einer Ablehnung ist zu beachten, daß ein Wahlehrenamt nur bei Vorliegen der im Gesetz genannten Gründe (siehe Rückseite) abgelehnt und der Ablehnungsgrund im Einzelfall überprüft werden kann."
"Die Entschädigung beträgt pauschal 25,-€, Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher erhalten 5,-€ und Schriftführerinnen und Schriftführer 10,-€ zusätzlich als Auslagenersatz für die Belastungen vor und nach dem Wahltag."
"Auszüge aus dem Bundeswahlgesetz (BWG), der Bundeswahlordnung (BWO) und der Europawahlordnung (EuWO):
§ 49a BWG
(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 11 ohne wichtigen Grund ein Ehrenamt ablehnt oder sich ohne genügende Entschuldigung des Pflichten eines solchen entzieht.
(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.
§ 9 BWO/EuWo
Die Übernahme eines Wahlehrenamtes können ablehnen:
1. Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung
2. Mitglieder des europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder eines Landtages
3. Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben
4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, daß Ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert
5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus sonstigem wichtigen grunde gehindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben."
Ich glaube, ich spinne. Ich arbeite 40 - 60 Stunden in der Woche (manchmal auch mehr), und soll mir jetzt auch noch für € 35,- 2 Sonntage, die der Erholung dienen sollen, ans Bein binden?!?
Abgesehen davon bin ich an den Wochenenden ohnehin nicht in Hannover. Es gibt so viele Arbeitslose und Hartz4 - Empfänger - sollen sie die doch verpflichten! Die würden sich vielleicht sogar freuen.
Hattet Ihr so etwas schon mal? Wie komme ich aus der Nummer raus?