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1

Donnerstag, 27. Oktober 2011, 11:32

Behindertenparkplatz nur mit Originalausweis nutzbar

Ein Behindertenausweis in Kopie berechtigt nicht zum Parken auf einem Behindertenparkplatz.
Nur so kann ausgeschlossen werden, dass ein Behindertenausweis zeitgleich mehrfach benutzt wird


Gerichtsbescheid 14 K 504/11 des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15.03.2011
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

2

Donnerstag, 27. Oktober 2011, 12:58

Jetzt fehlt nur noch das Diplomatenausweiskopien auch nicht mehr gelten :verrückt: :mööööööp:

Sina

Master Amigo

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3

Donnerstag, 27. Oktober 2011, 13:05

Grundsätzlich kann ich die Entscheidung des Gerichts schon verstehen - aber ich kann auch verstehen, wenn ein Behinderter seinen Originalausweis daheim an einem sicheren Ort verwahrt, ihn nicht einfach so ins Auto legen möchte, wo er durch Sonne ausbleichen oder gestohlen werden könnte und stattdessen eine Kopie verwendet.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

4

Donnerstag, 27. Oktober 2011, 13:32

Sparfüchse kopieren im S/W - Modus ...
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Jimi Hendrix

ElBuitre

Master Amigo

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5

Freitag, 28. Oktober 2011, 04:00

Man parkt ja nicht mit dem Schwerbehindertenausweis im Fenster, sondern mit der Plakette, muss aber den Ausweis dabei haben!

Natürlich ist eine Doppelnutzung des Ausweises möglich: Der Schwerbehinderte fährt zum Fußballplatz, parkt dort auf nem Behindertenparkplatz unf zeigt an der Kasse den Ausweis vor um ermäßigten oder besonderen Eintritt (Rollstuhlfahrer) zu bekommen.

6

Freitag, 28. Oktober 2011, 06:09

Man parkt auf dem Schwerbehindertenparkplatz mit dem blauen Parkausweis. Dieser kann bei der zuständigen Behörde unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises, mit den entsprechenden Merkmalen aG, B oder Bl, beantragt werden. Auch eventuelle Begleitpersonen können diesen Ausweis beantragen (ein Blinder kann ja schlecht selbst Auto fahren).

Nur der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Flächen, selbst wenn dieser über die nötigen Eintragungen verfügt.

Kompliziert wird es allerdings im Einzelfall, z.B. Flughafen Düsseldorf:

dort steht das Auto mit dem Parkausweis auf dem Behindertenparkplatz im Parkhaus. Um die Freischaltung vom Parkplatzbetreiber zu erhalten, verlangt das dortige Büro nicht nur die Vorlage des Schwerbehindertenausweises, sondern zusätzlich auch noch den Parkausweis - und nach Möglichkeit (und je nach Mitarbeiter) auch noch den Schwerbehinderten selber.

Schwerbehindertenausweise sowie Parkausweise sind nur einen bestimmten Zeitraum gültig und müssen dann erneut beantragt werden.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »angie« (28. Oktober 2011, 06:11)


ElBuitre

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7

Freitag, 28. Oktober 2011, 15:23


Schwerbehindertenausweise sowie Parkausweise sind nur einen bestimmten Zeitraum gültig und müssen dann erneut beantragt werden.
Es können höchst unterschiedliche Laufzeiten sein, so gilt mein jetziger noch 3 Jahre (insg. 5) und davor hatte ich Laufzeiten von jeweils 2 Jahren.

Tip: Man sollte irgendwie, wenn man in die Verlegenheit kommt einen bekommen zu können, den Antrag nicht selber beim zust. Versorgungamt machen, sondern entweder von einem Fachanwalt, einer Hilfstelle der Sozialwerke oder einer Sozialarbeiterin eines Krankenhauses/Rehaklinik machen lassen! Die Erfahrungen haben gezeigt, dass das effektiver ist. Zwar muss man generelll noch zu Untersuchungen/Beurteilungen, aber die sind bei persönlichen Anmeldungen doch sehr kritisch!

8

Freitag, 28. Oktober 2011, 17:27

Die o.a. Ausführungen betreffen die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises als solches.

Für den Parkausweis bedarf es dieses ganzen Budenzaubers nicht. Da reicht ein Gang zur örtlichen Stadtverwaltung: Schwerbehindertenausweis vorlegen, Lichtbild mitbringen - fertig.

9

Freitag, 28. Oktober 2011, 22:11

In Bayern ( ob das für ganz Deutschland gilt, weiss ich nicht) ist zum Schwerbehindertenausweises der Genehmigungsbescheid der Gemeine / Stadt mitzuführen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Zahme Vögel singen von Freiheit - wilde Vögel fliegen

10

Freitag, 28. Oktober 2011, 22:20

Zum Parkausweis gibt´s den Genehmigungsbescheid der mitzuführen ist. :ironic:

Ja, das ist überall so.

summerdream

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11

Freitag, 28. Oktober 2011, 22:22

Das ist richtig. Der Haken an der Sache ist, dass man bei der Antragsstelle persönlich erscheinen muss. Ich habe meinen Vater ins Auto gepackt, bin hingefahren , kein Parkplatz weit und breit in Sicht. Nach längerem rumgurken in einer Seitenstraße dann doch noch Glück gehabt. Papa ausgeladen und mit Müh und Not hingebracht. Vor dem Gebäude angekommen war Aufzug kaputt und die zuständige Stelle im 3. Stockwerk. Keine Chance. Papa wieder zurück zum Auto, er war fix und fertig.

Zweiter Anlauf, mit Begleitung, die Auto geparkt hat, während Papa vor dem Eingang ausgestiegen ist. Aufzug hat funktioniert (Auskunft erst nach mehrmaligem Telefonat) und dann bekamen wir den Parkausweis, allerdings nur für zwei Jahre. Dann wäre die Prozedur von vorne losgegangen. In der Zwischenzeit war er leider bettlägerig und konnte nur noch mit Fahrdienst im Krankenwagen zu Fachärzten gebracht werden.

Es ist wirklich nicht einfach die Parkgenehmigung zu bekommen und wenn man darauf angewiesen ist eine aufreibende Prozedur.
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen (Aristoteles)

12

Freitag, 28. Oktober 2011, 22:27

Dreamy, im Landkreis kein Problem, mit allen Unterlagen ins Rathaus/ Bürgerbüro und 5 Minuten später hatte ich den Ausweis für 10 Jahre, allerdings war es eine Verlängerung
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summerdream

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13

Freitag, 28. Oktober 2011, 22:54

In München verzweifelst du. Trotz Parkausweis fast keine Chance einen Parkplatz zu kriegen. Wir sind oft auf eigene Kosten auf ein Taxi umgestiegen. Dazu kommen Hausärzte die einen schwer gehbehinderten Mann zu Fachärzten überweisen die in einem Altbau ohne Aufzug in einem höheren Stockwerk praktizieren. Wir mussten mehrmals Termine absagen weil es einfach nicht möglich war meinen Vater hinzubringen. Hatten wir endlich einen Arzt gefunden der erreichbar war und meine Mutter war mit ihm unterwegs, da ich auch nicht immer, beruflich bedingt, einspringen konnte, weigerte sich die Sprechstundenhilfe ein Taxi anzurufen für den Rücktransport. Handy hatte meine Mutter nicht.
Glaube mir ich könnte ein Buch schreiben wie mit behinderten und alten Menschen in der "Weltstadt mit Herz" umgegangen wird. Kostete viel Nervenkraft.
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Thorben-Hendrik

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14

Samstag, 29. Oktober 2011, 22:58

weigerte sich die Sprechstundenhilfe ein Taxi anzurufen für den Rücktransport.


Das kann ich jetzt kaum glauben.... :shocked: :thumbdown:

Sternedieb

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15

Samstag, 29. Oktober 2011, 23:07

@ Thorben-Hendrik

wie darf ich das Posting verstehen?

Ist der Smilie :thumbdown: weil du die Aussage von summerdream anzweifelst, oder weil du dieses Verhalten der Sprechstundenhilfe schlecht findest?
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Thorben-Hendrik

unregistriert

16

Sonntag, 30. Oktober 2011, 00:06

Na das Verhalten der Sprechstundenhilfe ist ja wohl unglaublich....und dem Chef hätte ich auch was erzählt so jemanden zu beschäftigen :mecker:

Sina

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17

Sonntag, 30. Oktober 2011, 00:26

Die hatte wahrscheinlich Anweisung vom Chef....

Traurig, aber wahr - im Notfall muss man lange suchen, bis einem jemand hilft. Ist zwar jetzt :OT: , aber ich hatte eine ähnliche Situation zu Jahresbeginn... Ganz dämlich an der Hand verletzt beim spätabendlichen Entsorgen einer Glas - Tischplatte. Erstmal nicht für schlimm befunden (Indianer kenn keinen Schmerz :verlegen2: ), desinfiziert und Verband drüber, am nächsten Morgen gemerkt: Ups, suppelt ja immer noch, Schnittwunden sind doch recht tief... sollte vielleicht doch lieber genäht werden. Erst der 15. angerufene Arzt nahm mich dann auf, die Notfallaufnahme hat gleich abgewunken bzw. minimum 5 Stunden Wartezeit angedroht. Für simple Routineuntersuchungen, dir Frau halt machen muss, war in meiner neuen Heimat das Abtelefonieren von 25 Ärzten im 50 km - Radius notwendig, bis sich dann einer erbarmt hat, mir 5 Minuten seiner kostbaren Zeit zu widmen - alle anderen nahmen keine neuen Patienten mehr auf :mecker:
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ElBuitre

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18

Sonntag, 30. Oktober 2011, 05:16

Klar, der Parkausweis wird vom Straßenverkehrsamt augestellt - eine Stelle die ich besonders liebe - muss ich doch nächsten Monat wieder mal meine Kraftfahrtauglichkeit nachweisen!

Und dann ist da noch das leidige Thema Parkausweis "light"! Bis vor 2 Jahren noch von den Ländern geregelt, nun ein verschärftes Bundesgesetz! Dieser Parkausweis für Schwerbehinderte mit 100 % und G berechtigt auf allen kostenpflichtigen öffentlichen Parkplätzen umsonst zu parken - außer auf Behindertenparkplätzen + noch ein paar Sonderregelungen.

Seit es Bundesgesetz ist, prüfen die Versorgungsämter genauer uns haben anscheinend härtere Vorgaben bekommen.

Wer Interesse hat, dem kann ich den Gesetzestext zukommen lassen! Aber nicht die nächsten 2 Wochen!

19

Dienstag, 20. Dezember 2011, 12:05

Also das ist ja eine Frechheit, dass die Kopie nicht zählt!
Was ist denn, wenn ich in den Urlaub nicht meine Originaldokumente mitnehmen möchte?!

20

Dienstag, 20. Dezember 2011, 12:11

Reisepass, Führerschein, etc. solltest Du auch im Original mithaben, auch das ist wohl kaum als "Frechheit" zu bezeichnen, oder?! :denk:
Und die Begründung im Eingangsposting ist absolut nachvollziehbar.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »NoDurians« (20. Dezember 2011, 12:13)


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