@Nicole1976
Na, wenn der Ali das sagt ...
Ich find´s wirklich bemerkenswert wie eisern Du an Deiner Überzeugung festhältst und wünsche Dir - nicht nur deswegen! - von Herzen, dass Euch keine Enttäuschung bevorsteht.
;(
Zu den Abweichungen der Wirklichkeit von den Animationen hier noch ein rechtlicher Aspekt:
Auch auf animierten Bildern muss eine "wirklichkeitsnahe Darstellung" der Einrichtungen vor Ort gegeben sein.
Dennoch sollte man die genaue
Beschreibung der Hotelleistung (des Veranstalters) lesen und insbesondere mit dem Geschwafel der Sonnenverklärten abgleichen!
Fehlen
zugesagte Einrichtungen, ist das u.U. ein Minderungsgrund, sofern sie nur auf der Animation dargestellt sind, in der Leistungsbeschreibung aber nicht erwähnt, kann man das zwar rügen aber keinen Anspruch geltend machen.
Beispiel: Ist der Pool anders gestaltet als auf der Animation aber nicht (z.B. bezüglich seiner Ausmaße) genau beschrieben, ist das kein Reklamationsgrund. Bildet die Animation einen Whirlpool im Zimmer ab, der nicht im Leistungsumfang erwähnt wird entsteht auch kein Anspruch.
Werden allerdings Tennisplätze oder ein Steg animiert und ausgelobt, kann man gem. aktueller Rechtsprechung den Reisepreis mindern.