@urlaubsmaus
Ich freue mich selbstverständlich für Dich, keine Ahnung, warum das bezweifelst?
Eine kulante Behandlung einer Beschwerde ist sogar noch erfreulicher, als eine erstrittene!
Natürlich ist für Dich egal
wie es zur Einigung gekommen ist, falls aber User X nun beschließt eine Zuzahlung (die rechtlich zum Zeitpunkt der Umbuchung unstreitig war) im Nachgang mit anwaltlicher Hilfe zurückholen zu wollen und auf einen nicht so kulanten Veranstalter trifft, ist die Enttäuschung groß.
Daher , @ttfan - weise ich auf solche Unterschiede hin, ich sehe daher gar keinen Anlass für Süffisanz.
Es gibt nun einmal Thema, bei denen Details wichtiger sind als bei anderen.
Entgegen Deiner Behauptung bin ich auch nicht "auf jedem Gebiet bewandert", sondern nur in denen, zu welchen ich mich verlautbare.
Das ist übrigens nicht die schlechteste Lösung ...