Die reine Ankündigung einer Baustelle und evtl. resultierender Lärmbelästigung entbindet den Veranstalter ggf. ebensowenig von Inanspruchnahmen wie der allgemeine Hinweis auf das Risiko in den Ausschreibungen.
Natürlich informiert der Veranstalter in der Hoffnung, den Urlaubern einen unbeschwerten Aufenthalt zu ermöglichen. Ist wider Erwarten die Beeinträchtigung aber erheblich, so kann der Reisende dies selbstverständlich bei der örtlichen Reiseleitung vortragen und um Abhilfe ersuchen. Das wäre die korrekte Vorgehensweise, derer sich auch hier zitierte Beschwerdeführer hätten bedienen sollen, anstatt täglich an der Reze aufzuschlagen.
;(
Übrigens "führt man Beschwerde" oder "reklamiert"; "meckern" bezeichnet hingegen nicht sachlich motivierte Einwände.
Ich bleibe bei meiner Einschätzung - wirklich ruhebedürftige sind im SCP schwer zufriedenzustellen und diese Baustelle wird schlimmstenfalls einer von vielen Kritikpunkten sein.
Vermutlich wären die umgebetteten Gäste anderntags an der Reze erschienen und hätten sich zur Straße, dem Pool oder sonstwas verlautbart ...
Richtig - das Gesamtpaket stimmte nicht, oder anders formuliert: Leider das falsche Hotel ausgesucht.