Kann heute noch kein Mensch sagen, ob es überhaupt notwendig ist, sich zu beschweren oder gar den Klageweg zu beschreiten und eine gütliche Einigung ist auch bei berechtigten Reklamationen der bessere (weil schnellere!) Weg.
Dem schließe ich mich an.
Und die hier Anwesenden, die juristisch bewandert sind, können bestimmt auch bestätigen, das es "Berechnungsmethoden" (mir ist leider kein besserer Begriff eingefallen) gibt um festzustellen was für mich als RV günstiger ist. 100 Kunden unter entsprechendem Aufwand und Mehrkosten in ein Alternativhotel unterzubringen oder ein Prozessrisiko mit 15 Kunden einzugehen und weiteren 10 einen Betrag X im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zu geben (Diese Abwägungsmethode ist mir aus anderen Rechtsgebieten bekannt).
Kleine Anmerkung:
Ach ja, Recht haben und Recht bekommen ist nicht nur von Fakten abhängig!
Es hängt auch davon ab welcher Richter den Vorsitz führt. Wir ist er eingestellt? Pro Kunde oder eher pro RV. Alles schon auf anderen Rechtsgebieten erlebt. Anwälte, die die Hände über den Kopf zusammenschlagen wenn sie erfahren welcher Richter den Vorsitz führt oder aber ihrem Mandaten auf die Schulter klopfen und sagen das das alles kein Problem wird.
So, das wollte ich einfach nur mal loswerden, da hier soviel über Klagen gesprochen worden ist.