Ja, tut es, nämlich vom objektiv vergleichbaren Umfang der gebuchten Leistungen.
Man muss also kein DZ mit Zustellbett im VQ akzeptieren, wenn man im VI beispielsweise eine Suite mit 2 Schlafräumen gebucht hatte. Bei der Ablehung muss auf die Zumutbarkeit evtl. abweichender Bedingungen geachtet werden, also kann man auch nicht von einem "touristischen Ballungsraum" in ein Niemandsland verpflanzt werden.
Letztlich muss man sich aber im Klaren sein, dass ggf. der Klageweg langwierig ist, die Kosten vorzustrecken sind und man bei einer anderen Entscheidung (die es zahlreich gibt!) eben auf dem Aufpreis samt Kosten des Verfahrens sitzenbleibt.
Aus meiner Sicht ist das keine Alternative.
Ich hab hier ganz oft gelesen "macht euch keine Sorgen" ... frage mich allerdings, wie es in die Urlaubsplanung beispielsweise einer Familie passt, in der absoluten Hochsaison zuletzt kurzfristig entweder aus den Überbleibseln der Veranstalterangebote auszuwählen oder eben gänzlich zu verzichten? ich würde als Betroffener meine Sorge in aller Deutlichkeit dem Veranstalter vortragen, ggf. mit dem vorhandenen Bildmaterial als Unterstützung meines Anspruches, Klarheit über den Termin zu erhalten.
Mir ist schleierhaft, wie die Veranstalter unisono zu der Einschätzung gelangt sind, Reisetermine ab August seien nicht "gefährdet".
M.E. ist ein "lasst euch nicht verrückt machen" oder ähnliche Beschwichtigung hier nicht angezeigt, ich zumindest würde jedem raten, schriftliche Zusagen zu verlangen, nachdrücklich zu hinterfragen und ganz hart um Alternativlösungen zu verhandeln.
Üblicherweise lesen die Vertriebe der Veranstalter in einschlägigen Foren mit, eine gewisse Verunsicherung ihrer Kunden dürfte sie also nicht überraschen!?