Viele Urlauber nutzen ihren Türkeiurlaub um sich u.a. eine neue Brille zuzulegen, aber Vorsicht auch das könnte beim Zoll zu einem Bösen Erwachen führen!
Ein Urlauber lies sich im Türkeiurlaub eine Gleitsichtbrille anfertigen. Bei der Heimreise benutzte der Mann (mit der neuen Brille auf der Nase) am Flughafen beim Zoll den "Grünen Ausgang" für anmeldefreie Waren. Hinter dem Ausgang wurde der Mann, laut Berichten, von einem Zollbeamten angehalten. Dieser befragte ihn ob er keine anmeldepflichtigen Waren mitgebracht hätte. Der Urlauber verneinte worauf er nun gefragt wurde ob die Brille auf der Nase neu gekauft sei!?
Der Urlauber erzählte angeblich er habe sich die Gleitsichtbrille im Wert von 410€ im Urlaub beim Optiker anfertigen lassen. Der Zollbeamte wies ihn darauf hin, dass neue Waren ab einem Wert von 430€ pro Person anmeldepflichtig seien. Man(n) glaubte wohl dem Urlauber nicht und durchsuchte sein Gepäck. Im Rucksack des Urlaubers fand sich die Rechnung für die Brille über 690€

, quittiert durch den in der Türkei ansässigen Optiker.
Der Türkei-Urlauber musste für seine Schnäppchenbrille insgesamt 241,50€ Einfuhrabgaben inkl. Zuschlägen
(pauschalierter Abgabensatzes von 17,5% Einfuhrabgaben = 120,75€ + Zuschlag nach § 32 Abs. 3 des Zollverwaltungsgesetzes (ZollVG) von 120,75€) zahlen.
hmpf Dumm gelaufen ...

Auch hier sollte man an den Freibetrag denken!
Veröffentlicht wurde die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 25.03.2011 angeblich am 11.04.2011 unter dem Az.: 4 K 120/11 Z