Abgesehen von subjektiven Ängsten:
Maßgeblich für die Optionen ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
Vollkommen sinnlos, hier jede Angriffswelle zu berichten ... ;(
Sofern eine Gefährdung auch für die Urlauber in den Gebieten um AYT gegeben ist, wird eine Reisewarnung ausgesprochen und diese ermächtigt ggf. zur Kündigung des Vertrages bei voller Erstattung des Reisepreises. Weiterreichende Forderungen können nicht gestellt werden.
Objektiv ist das ein Kurdenproblem, also ein sehr spezifisches Politikum, denn die Unterstützung der Rebellen mit al qaida lastigen Wurzeln ist aus Sicht der Nato auch einigermaßen unpopulär.
Übrigens verabscheue ich den Terminus "Flächenbrand", für die gegenwärtige Konfliktsituation ist er zudem denkbar unzutreffend.
Kurzum:
Sofern keine offizielle Reisewarnung ausgesprochen wurde, können touristische Regionen weit westlich der syrischen Grenze unbedenklich besucht werden und sind die vertraglichen Vereinbarungen auch weiterhin bindend für beide Parteien.
Zumeist bestehen RV aber nicht auf Erfüllung, wenn sich die Situation zuspitzt und sich Kampfhandlungen weiter ausdehen und sind bereit zur Kulanz.