Der Höchstbetrag abgabefrei einzuführender Waren für den persönlichen Bedarf oder als Geschenk beträgt €430 (für Reisende unter 15 Jahren €175).
Kaufbelege aufbewahren!
Das entgeltliche Mitbringen von Waren ist prinzipiell nicht gestattet (muss einem ja aber auch erstmal einer draufkommen
).
Wichtig: Die Waren müssen persönlich mitgeführt werden.
Medis:
Ganz kritisch, es darf nur die Menge abgabefrei eingeführt werden, die dem persönlichen Bedarf des Reisenden im Rahmen der Reisedauer entspricht. Beispielsweise wird eine angebrochene Quartalsmenge Kontrazeptiva toleriert, da diese Menge handelsüblich ist.
Ich kenne jedoch Urlauber, die ganze Listen von Bekannten in der türkischen Apotheke abarbeiten - wenn man erwischt wird (und diesbezüglich ist die Aufmerksamkeit des Zolls rechtschaffen sensibilisiert) wird das verflixt teuer!
Generell:
Nicht erschrecken lassen!
Man kann derartige Post aus dem Ausland auch einfach kaltschnäuzig ignorieren.
Der Verkäufer hat keinerlei Recht auf einen Nachweis der Verzollung und die lokalen Behörden haben keinerlei Interesse an "Fremdaufklärung", also droht auch keine Bestrafung.
Eigentlich reicht der gesunde Menschenverstand für diese Erkenntnis ... ;(
Letztlich ist die Türkei "nur" ein Nicht-EU-Land; es gibt also maximal Zollpräferenzabkommen, keine Nachweispflichten.