Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »luna12976« (3. Juli 2012, 21:21)
Aber kann man tatsächlich rechtlich etwas machen, wenn man die angebotene Alternative nicht möchte und dann notgedrungen "freiwillig" storniert??
der hotelier glaubt wohl aufgrund des baufortschritts in den letzten wochen noch wirklich an einer eröffnung zum o.g. datum.
Aber kann man tatsächlich rechtlich etwas machen, wenn man die angebotene Alternative nicht möchte und dann notgedrungen "freiwillig" storniert??
Najaaa... das kommt auf Deinen Anwalt und vor allem auch auf den Richter an. Rein objektiv betrachtet ist das Quality tatsächlich eine vergleichbare Alternative. Emotionen zählen vor Gericht leider nicht und wie schon gesagt - ich kann es menschlich sehr gut verstehen, wenn ein VI - Bucher nichts mehr mit der Kette zu tun haben will. Aber das zählt leider alles nicht. Faktisch wird wahrscheinlich geurteilt werden, daß ein gleichwertiges Hotel der gleichen Kette angeboten wurde (daß der Gast nach der ganzen Sch..... schon auf 180 ist, wenn er nur den Namen der Kette hört, ist klar, interessiert aber leider nicht, solange die Fakten halbwegs dem gebuchten Objekt (Hotel mag ich es schon gar nicht nennen ) entsprechen). Wenn Ihr "freiwillig" storniert, bekommt Ihr alle bereits geleisteten Zahlungen zurück und könnt Euch auf die Suche nach einem neuen Urlaub machen. "Entgangene Urlaubsfreude" hattet Ihr zwar absolut und jede Menge Stress noch dazu, die Nerven liegen blank... aber auch da kommt es wieder auf Anwälte und Richter an und man braucht einen langen Atem und viel Zeit, um doch noch zu seinem Recht zu kommen. Freiwillig zahlen die Veranstalter in der Regel keinen Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude.
Wir fliegen am 10.8 von Paderborn 2 Erw.+ 2 kinder
...meinen vermutungen im o.g beitrag decken.er sagt auch das es bis dahin zu 75% fertig ist,
ich schrieb ja nicht, dass das ganze hotel fertig ist, sondern lediglich einige zimmer und ein pool und ein restaurant fertig sein könnten