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Sina

Master Amigo

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Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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7 441

Mittwoch, 13. Februar 2013, 00:16

Wenn's auf so eine hinterfotzige Art zum Ersatzhotel geht, dann mache ich Sitzstreik im Transferbus :D
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

7 442

Mittwoch, 13. Februar 2013, 00:17

Jetzt schlaf ich erst mal drüber. :Heia: - und keine Albträume bitte.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

7 443

Mittwoch, 13. Februar 2013, 00:17

Das wir uns richtig...

verstehen...das hoffe ich ebenfalls - und zwar für den Kasten selbst und mehr noch natürlich für die Bucher der Bude.

Und wenn sie denn mal endlich fertig ist, kann man ihr durchaus eine durchaus gute touristische Rolle vergleichbar der des "Granada" zutrauen.

Nur müssen sich eben sämtliche Bucher von Dingen wie z.B. "Strand, Infrastruktur, großartiger Poollandschaft und Kinderparadies" verabschieden. Ist das geschehen, hat dieses Haus durchaus eine Chance (zumindest verdient).

Sina

Master Amigo

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7 444

Mittwoch, 13. Februar 2013, 00:33

... um das herauszufinden, sind wir da. 100% agree :thumbsup:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

7 445

Mittwoch, 13. Februar 2013, 06:50

@Sina :OT:

Könnt ihr Spass von der Steuer absetzen? :patschi:

:Jippiiiiieeee: Richie

Sina

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7 446

Mittwoch, 13. Februar 2013, 08:01

:OT: :denk: Da bringst Du mich auf eine Idee.... :ironic:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

7 447

Mittwoch, 13. Februar 2013, 08:02

... von wegen, Du kannst gerne einen Vergnüngssteuerbescheid bekommen ... :patschi:
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

7 448

Mittwoch, 13. Februar 2013, 11:29

Vikingen infinity resort & spa

Hallo ich brauche eure Hilfe.Nach vielen hin und her wollte ich jetzt ja stornieren und gestern wurde mir gesagt das dies kostenlos geht.und heute bekam ich diese Email.


vielen Dank für Ihre E-Mail.

Nach Prüfung können wir Ihnen mitteilen, dass nach aktuellem Stand das Hotel im Mai eröffnen wird und zwar gemäß der Bilder und Beschreibung wie von vtours eingestellt.
Unsere Hotelbeschreibung können Sie hier noch einmal nachlesen:
Die Größe der Poollandschaft ist nach unseren Recherchen genau so groß wie es angeboten wurde.
Um Ihnen entgegen zu kommen, haben wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung (ohne Umbuchungsgebühren) angeboten. Natürlich steht dieses Angebot nach wie vor.
Eine kostenlose Stornierung aus Kulanz ist uns leider nicht möglich, da bei der Stornierung der Flüge uns die vollen Flugkosten in Rechnung gestellt werden und wir diese tragen müssen.
Eine Stornierung wäre demnach gemäß unserer AGB zu 30% des Reisepreises möglich.

Bitte teilen Sie uns doch mit, wie Sie sich entschieden haben.

Mit freundlichen Grüßen

Frau xxxxx xxxxx edit by cuate: Name wegen Persönlichkeitsrechten entfernt


was könnte ich noch schreiben so das ich aus dem Vertrag kommen. Danke schon mal. es war im Januar eine ganz andere Beschreibung drinn

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (13. Februar 2013, 11:37)


7 449

Mittwoch, 13. Februar 2013, 11:48

Hast Du...

noch irgendwo die Ausschreibung/Hotelbeschreibung unter der Du gebucht hast und kannst diese hier einstellen?

Was aus Deiner ursprünglichen Beschreibung wird Deines DErachtens nun nicht mehr eingehalten?



Edit:
Soso, nun ist "man" schon bei einem Eröffnungstermin "im Mai" :pfft:

7 450

Mittwoch, 13. Februar 2013, 11:56

Vi

Ja es stimmt ja gar nichts der Pool war mit 2500 angegeben und dann das Wikinger schiff fehlt ja ganz der kinder schloss war da auch noch auf den Bildern und Strand ist auch fast nicht vorhanden.

7 451

Mittwoch, 13. Februar 2013, 12:04

@Mari,
wo hast du gebucht?

Vielleicht kannst du über >> diese von Cuate << eingestellte Seite irgendwie deine alte Reisebeschreibung finden!?
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

7 452

Mittwoch, 13. Februar 2013, 12:07

@Sina

Wann wolltet Ihr da hin??Im April? :patschi:

Laut Vtours Eröffnung im MAi,ich glaub dann gibts da was :Na warte...: .

Gruss Richie :corräkt:

7 453

Mittwoch, 13. Februar 2013, 12:11

?
Erst mal danke schön hab mir jetzt mal die Hotel Beschreibung gespeichert.Ich hoffe das ich sie nicht brauchen werden denn ich will Urlaub machen und mich erholen. Deshalb muß schon was schwerwiegend sein aber mal abwarten wir werden es ja sehen.
Ich freue mich erst mal darauf und lass mich überraschen.
lg Mari :urlaub: :urlaub: :urlaub: :urlaub: :urlaub: :urlaub: :urlaub: :urlaub:

???? hattest Du nicht die Beschreibung gespeichert?
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

7 454

Mittwoch, 13. Februar 2013, 12:13

Bezüglich der...

Poolgröße wirst Du vermutlich das Problem haben, aktuell das Gegenteil zu beweisen.

Selbst wenn Du noch eine schriftliche(!) Angabe von 2500 qm hast, so dürfte es z.Z. noch sehr schwer fallen, eine andere (kleinere!) Größe nachzuweisen(!). Zusätzlich müßtest Du darauf achten, welcher exakte Wortlaut in Deiner Ausschreibung gewählt war. Stand dort "2500 qm Pool" oder "2500 qm Pool-Landschaft"?

Eine Abweichung in "geringem" Maße wird ebenfalls nicht ausreichend sein.

Bezüglich des Wikinger-Schiffes und des "Schloßes" kann "man" sich vermutlich darauf rausreden, das dies "optische" Aspekte waren, die jeweiligen dort geplant untergebrachten Einrichtungen aber Bestand haben und im Hotel grundsätzlich existieren.

Noch geringer schätze ich Deine Chancen in Bezug auf den "Strand" ein. Modellbilder zählen hier nicht wirklich und grundsätzlich ist ein "kilometerlanger Strand" dort sogar tatsächlich vorhanden - alles eine Definitionssache und im Rahmen der Katalogsprache vermutlich reiserechtlich abgedeckt.

Argumentativ schätze ich Dein Vorhaben kostenfrei aus der Nummer rauszukommen als auf sehr wackligen Beinen ein. Versuche es höflich(!) mit einer Bitte um Kulanz im Rahmen der allgemeinen Problematik um dieses Hotel...oder besser, bitte um Alternativ-Angebote in in etwa dem Kostenbereich (sei Dir aber gewiss, das es vermutlich immer etwas teurer sein wird, da der FBR wegfällt).

Letztlich ist es auch ein Rechenbeispiel...in welchem Verhältnis stehen die 30% zu einer ggfs. etwas teureren Alternative?!

7 455

Mittwoch, 13. Februar 2013, 12:17

Oder Abwarten und hoffen, dass das VI auch im Mai noch nicht öffnet. Dann müsste kostenloser Storno gegeben sein :ratlos:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

Sina

Master Amigo

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7 456

Mittwoch, 13. Februar 2013, 12:20

Wann wolltet Ihr da hin??Im April? :patschi:


Jawoll. Am 05.04.. :ironie: Aber da müssen wir uns keine Sorgen machen, denn lt. unserem Veranstalter hat das Hotel ja schon letztes Jahr eröffnet :selber: :ironie:

Mal gucken, was das gibt :patschi: :smil1:

Denke aber schon, dass das Ding aufmacht. Bewohnbar sieht es auf den Bildern ja schon halbwegs aus, ein paar Zimmer werden sie sicherlich auch fertigbekommen und wenn die Küche nicht fertig ist, dann gibt's halt einen Grill am Pool :chefkoch: :döner: Reicht doch für eine Eröffnung :ironic: :eier:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

maxi

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Beruf: Pensionist früher Buchbindereichef in einer großen druckerei

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7 457

Mittwoch, 13. Februar 2013, 12:24

die unendliche verar...........ung der VI bucher 2012 und auch 2013 :batsch: :batsch: :Na warte...: :Na warte...:

maxi :döner: :eier: :chefkoch:

7 458

Mittwoch, 13. Februar 2013, 12:26

da bei der Stornierung der Flüge uns die vollen Flugkosten in Rechnung gestellt werden und wir diese tragen müssen.


Eine nicht haltbare Schutzbehauptung. Vermutlich sehr günstig eingekauft im Rahmen eines Kontingents. Oder bei einer Günstig-Airline, wo allenfalls der bei einer frühen Buchung recht günstige Flugpreis in Rechnung zu stellen wäre, nicht aber die vollen Flugkosten.

In ähnlichem Zusammenhang hat das OLG Dresden kürzlich einem Reiseveranstalter in die Urteilsbegründung geschrieben:

"Die Beklagte sei gehalten, ihre betrieblichen Abläufe so zu organisieren, dass eine Rückforderung des Gebühren- und Abgabenteils der Flugleistungen von den Fluggesellschaften möglich sei, der Inhalt der Verträge zwischen der Beklagten und dem Flugunternehmen könne nicht zu Lasten des Verbrauchers gehen.

Im Übrigen sähen die von der Beklagten vorgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften durchweg vor, dass von einer Nichterstattung die luftfahrtspezifischen Abgaben, wie Steuern, Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben, ausgenommen seien.

Kein Maßstab für die Höhe der Entschädigung sei die Üblichkeit der Stornogebühren in dem Marktsegment der Beklagten, zumal diese nicht vortrage, dass diese Schadenshöhe in der jeweiligen Branche mit Verträgen und Leistungspflichten gleicher Art und gleichen Umfangs durchschnittlich entstehe, sondern sich die Behauptung darauf beschränke, dass Wettbewerber ähnlich hohe Pauschalen in ihren Bedingungen festlegten.

Die Beklagte habe nicht überzeugend darlegen können, dass es nicht möglich sei, den von ihr errechneten Anteil von 48,44 % an Stornokosten bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt herabzusetzen, da sie ihre betrieblichen Abläufe so organisieren müsse, dass eine Rückforderung des Gebührenabgabeteils der Flugleistungen möglich sei.

Zudem sei der Beklagten zumindest die Neuvermittlung der Flüge möglich, da es ihr zumutbar sei, nach dem Rücktritt eines Kunden den Flug zunächst in ihrem eigenen Angebotsbestand zu übernehmen und anderen Kunden anzubieten.

Es spreche nichts dagegen, dass die Beklagte eine Flugreise nach Eingang einer Stornierung durch ihren Kunden nicht sofort auch gegenüber der Fluggesellschaft storniere, sondern selbst weitervermittle, zumal eine Umbuchung der Flugreisen von einem Passagier auf einen anderen gemäß § 651b BGB möglich sei und eine solche Umbuchung auch in den von der Beklagten vorgelegten AGB der Fluggesellschaften vorgesehen sei, unter Umständen gegen eine Gebühr."
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Jimi Hendrix

7 459

Mittwoch, 13. Februar 2013, 12:31

Vi

@marie
Strornieren machen die wirklich zur Zeit nicht, wegen der besagten Flüge.
VTours hat mich im letzten Jahr wegen der Nichteröffnung nach meinem Wunsch aufs Long Beach umgebucht. Das Long Beach/Avsallar liegt ca 700 vom VI entfernt ist genauso groß wie das VI (sogar mit D400 :ironic: ) aber ein Traum für Kinder. Schau dir mal die Bilder an. Dein Enkel wirds dir danken. Das dürfte nicht teurer sein. Schlag VTours einfach ein Hotel vor und warte ab.
Alle RV spielen dasselbe Spiel wie im letzten Jahr. Kostenlose Storno wegen Nichteröffnung 1 Woche vorher. Ich kann Dir nur raten, nimm notfalls 200€ mehr in die Hand. Das Hotel, Pool und vor allem Strand ist nichts für Kinder :thumbdown: ! Ich habs gesehen.

7 460

Mittwoch, 13. Februar 2013, 12:32

Auf FB tut sich auch nichts mehr :denk: waren nicht für Montag neue Fotos angekündigt!?
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt