Dem kann ich mich nur anschließen. Buchungsgrundlage und Vertragsbestandteil ist übrigens die Katalogbeschreibung, die am Tage der Buchung gültig war. Und natürlich nur die Hotelbeschreibung von dem Veranstalter, bei dem man letztendlich auch gebucht hat. Ein FTI - Bucher kann sich z. B. nicht auf eine Alltours - Beschreibung berufen, nur weil die ihm im Reisebüro vorgelegt wurde und er schlussendlich bei FTI gebucht hat, weil es da gerade günstiger war als bei Alltours. Werden Online - Hotelbeschreibungen im Nachhinein korrigiert oder den wahren Begebenheiten angepasst, hat das keinen Einfluss auf die Rechte bereits gebuchter Gäste, bei denen zum Buchungszeitpunkt eine andere Beschreibung aktuell war - zumindest, solange sie nicht über die Änderungen informiert werden und ihnen, falls die Änderungen gravierend sein sollten, Alternativen angeboten werden. Insofern sollte man sich zum Zeitpunkt der Buchung die derzeit gültige Hotelbeschreibung ausdrucken, als PDF speichern, etc.. Nur für den Fall der Fälle. Ich räume ein, dass ich das auch regelmäßig vergesse
P.S.: Ich bin nun seit fast 20 Jahren in der Tourismusbranche tätig. Zwar nicht im Verkauf, sondern vorwiegend in beratender/ qualitätssichernder/ schulender Funktion... aber sowas wie VI ist mir trotz diverser Katastrophen noch nie untergekommen. Immerhin machen sie eins richtig: Sie bleiben sich treu und authentisch (was ja eigentlich ein Vorteil ist - hier aber leider nicht). Und schießen konsequent jeden Bock, den man nur schießen kann. Das muss man auch erstmal schaffen - aber muss nicht immer ein Vorteil sein...