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....wenn einem eine zügige überweisung zugesichert wurde, dann schon. und wenn ich es richtig verstanden habe, sollte lt. aussage der mitarbeiter das geld ja auch angewiesen worden sein, was dann jedoch wiederum dementiert wurde. hallo, vermutlich macht das vi nun doch noch wieder zum 01.10. auf. ne lisbeth, dafür kein verständnis mehr und mein mitleid mit allen betroffenen.3 Wochen manifestieren aber noch kein "Geeier" bezüglich Erstattung, auch wenn das wenig erfreulich ist.
3 bis 4 Wochen sind für die Erstattung leider angemessen - und auch nicht besonders typisch für den einen oder anderen Veranstalter.
....es nur irgendetwas mit dem vi zu tun hat. also bitte, der rv kann solche angelegenheiten in wenigen tagen abwickeln und nichts anderes. man muss nur wollen. wenn ein rv meint, er müsse sich generell immer erst nach 3 -4 wochen rühren, dann kann es generell kein zuverlässiger partner sein und das gehört abgestraft. egal ob vi oder sonst wo.Sorry, das hat mit dem VI bezüglich der Abwicklung
......Verstehe aber nicht so recht, was diese Debatte nun hier voranbringen soll und bin somit raus ...