Nochmal: run of the house ist das verfügbare Zimmer innert der gebuchten Kategorie.
Wenn ein Meerblick DZ verbindlich gebucht wurde und keines zur Verfügung steht, ist eine Minderung fällig. Wenn ein DZ ohne nähere Spezifikation gebucht wurde, kann es auch ein landseitiges sein, ohne Anspruch auf Vergütung.
Sofern @tan schon bei der Umbuchung der run of the house Kategorie zugestimmt hat wird eine Erstattung bei Abweichung von der ursprünglichen Buchung schwierig.
Ihr braucht eigentlich auch nichts mehr dazu suchen, ich halte den Sachverhalt für bereits ausreichend erklärt.
Und zumeist ist es kein Problem, welches vor Ort nicht befriedigend gelöst werden kann. Oft ist es eine aus zeitlicher Not geborene Freischreibungsklausel, derer sich RV und Hotelier bedienen, weil die Belegung noch nicht ganz austariert ist.
@didi70 MUSS ein gleichwertiges Hotel in der Region angeboten bekommen.
Allerdings ist inzwischen die Vorbereitungszeit zu kurz, in jedem Fall könnte die Reise mit dem Anspruch auf Schadenersatz wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit storniert werden.
Eigenmächtig eine alternative Reise zu buchen halte ich für riskant; es ist schwer vorhersehbar, ob - im Falle einer sehr viel späteren gerichtlichen Entscheidung - ein Anspruch auf Erstattung zuerkannt würde.
Oder so:
Plan A) Möchte @didi70 unter allen Umständen die Reise antreten ohne anderweitig in Vorleistung gehen zu müssen, sollte er die Truppe "ihre Arbeit machen" lassen.
Plan B) Entscheidet er sich hingegen jetzt zum Rücktritt, ist die Zuerkennung eines Entschädigungsanspruches - zusätzlich zur Erstattung der Kosten! - sehr realistisch.
(Dieser Anspruch bleibt selbstverständlich bestehen, wenn Mr. Big am Montag mit dem Q-Premium aus der Torte springt - will @didi das nicht annehmen, sind die Fristen für eine alternativen Planung längst verstrichen und die Urlaubstage sind als vergeudet zu betrachten.)
Übrigens ist eine rechtliche Beratung im Wortsinne auf der Ebene eines Forums
generell nicht möglich, man kann bestenfalls unverbindliche Tipps geben bzw. auf Aspekte hinweisen, die auf reiner Verbraucherebene nicht unbedingt in den Fokus rücken würden.