@ lisbeth:
wenn man einen Anwalt konsultiert hat dann weiß man es, kleiner Auszug:
Eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Entscheidung eines Gerichts im Eilverfahren.....!
und wir gehen davon aus, dass uns unsere Rechtschutz schon an den richtigen Anwalt verwiesen hat, da er speziell für das Reiserecht fungiert.
Seine Erfahrung mit Reiseveranstaltern ist sehr interessant und aufschlussreich.
Ich denke, dass ich Ihnen anhand ihren Äusserungen dieses Eilverfahren nicht weiter erläutern muss, da ich das Empfinden habe, dass Sie sich sehr gut auf diesem Gebiet auskennen bzgl. des Reiserecht und den § 651i, oder liege ich da falsch?
Falls ja, dann entschuldige ich mich hierfür im Vorfeld, aber in jeder ihrer Antwort könnte man meinen sie sind für ein RV tätig, für welchen spielt ja keine Rolle.
Fakt ist das wir ein 5 Sterne Hotel der Luxusklasse gebucht haben und kein adäquates Hotel angeboten bekommen haben mit der Hotelausstattung, so wie wir sie gebucht haben.Ob dieses ein super Angebot war hin oder her, dass ist nicht mein Problem und wird auch nicht zu meinem Problem gemacht.Aufgrund dessen entscheidet jetzt das Gericht, mal schauen wer da Recht bekommt
Eine andere Alternative wäre doch, mit den bereits zugesendeten Reiseunterlagen vor Ort zu fliegen und die Reiseleitung vor Ort mit dem Problem zu konfrontieren . Glaube dieses wäre erstmal eine Kröte die geschluckt werden muss. Da wir leider nicht 14 Tage vorher informiert worden sind,
sondern pünktlich unsere Reiseunterlagen zugesendet bekommen haben.
Bin mal auf die Antwort gespannt die nun kommt

Wir haben uns nun für den Anwalt entschieden und ärgern uns jetzt einfach nicht mehr, soll der Recht bekommen der im Recht ist.
Wie schon gesagt, für uns kommen noch andere Alternative in Betracht.....