Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Wegen der Restzahlung werdet Ihr keine Chance haben. Die müsst Ihr leider leisten, wenn Ihr vom Veranstalter eine vernünftige Alternative haben wollt. Die Zahlungsbedingungen und -abläufe sind ja vertraglich festgelegt und die Vertragsinhalte müssen von beiden Seiten erfüllt werden. Haltet Ihr die Restzahlung zurück, werdet Ihr auch keine Reiseunterlagen erhalten und der Veranstalter könnte sogar ein Mahnverfahren einleiten.
Heißt im Klartext: Ihr müsst zahlen und der Veranstalter muss Euch die vertraglich zugesicherten Leistungen erbringen. Wenn das VI, wie zu erwarten ist, nicht pünktlich eröffnet, muss eine gleich- oder höherwertige Alternative her und Ihr könnt auf kostenfreie Stornierung oder ggf. noch auf Reisepreisminderung, weil Ihr eben nicht im gebuchten Hotel untergebracht werdet, bestehen.
Hierzu hole ich nochmal mein Posting von letzter Woche hoch. Auch wenn die Situation mehr als unschön für alle Betroffenen ist und es menschlich auch absolut nachvollziehbar ist, daß unter den derzeitigen Voraussetzungen mit dem Gedanken gespielt wird, die Restzahlung nicht zu leisten, so kann das sehr unangenehme Konsequenzen bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren mit allen Konsequenzen haben. Nur, weil sich die Veranstalter hier bislang in vielen Fällen Euch gegenüber nicht korrekt verhalten haben, könnt Ihr eben nicht einfach so die Restzahlung zurückhalten. Leider.
Der einzige Weg ist, weiterhin bei den Veranstaltern Druck zu machen und auf Abhilfe zu bestehen. Wer eine Rechtschutzversicherung hat, kann sich dabei auch gerne anwaltliche Hilfe holen.
Hallo,
wir gehören zu den die über GTI gebucht haben.
Da wir noch auf Antwort von denen warten, haben wir natürlich die Restzahlung(Fälligkeit 07.07.12) noch nicht
überwiesen. Ist das jetzt verkehrt oder richtig gewesen?
Auf meine telefonische Frage von heute konnte noch gar keine Aussage gemacht werden, wegen Eröffnung 01.08.12!
Angeblich soll innerhalb der nächsten 3 Tage eine Auskunft vom Hotelier gemacht werden.
Umbuchung auf eigene Kosten ist im Moment auch nicht möglich, nur wenn ich mit der Zuzahlung nochmal um ca. 2000 € für
VQ einverstanden bin, was für uns gar nicht in Frage kommt!Ich brauche dringend Rat, ob ich meine ursprüngliche Restzahlung jetzt noch überweisen soll?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »revealmap« (10. Juli 2012, 22:04)
den geht der ar.......sch genauso auf grundeis wie alltours und fti etc.
@ Sina, have you gotten any further as of today?