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2 101

Dienstag, 10. Juli 2012, 15:10

Wenn ich das lese, wird mir ja echt schlecht. was gti schreibt oder verlangt ist ja der witz schlecht hin :D
zum glück haben wir ja alle rechte und der veranstalter pflichten :ironic:
mich würde mal gerne die strandsituation interessieren, da wir ja auch einen wunderschönen Badesteg gebucht haben etc. :pfft:
leider habe ich, hierzu noch keine bilder gesehen, wie denn unser strand wohl vor ort gerade aussieht!?
naja, morgen ist ja wohl der tag X bei vielen, sowie bei uns. der tag der entscheidung :klatschen: angeblich, falls nicht übergeben wir diese super schöne geschichte unserem anwalt.

2 102

Dienstag, 10. Juli 2012, 15:49

Phoned the agency again and asked about the alternatives, their reply was, we have no alternatives just yet. Alltours gets different pictures as the people who post it on the internet, they also said that the pictures taken on the internet are not clear as there is a wall infront of the hotel, so one can not see the swimmingpool and tenniscourts. I said, sorry but the rooms aren't finished either, their reply was we have 400 people working on it 24/7 even though the accident has taken place.

We can offer you VQ or otherwise you need to wait until Alltours makes the decision in changing and offering alternative hotels.

3 weeks before opening and we get the same reply.....this is just ridiculous!

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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2 103

Dienstag, 10. Juli 2012, 16:02

@ Neubau - Bucher:

Wie schon mehrfach betont, kann ich es menschlich voll und ganz verstehen, dass Du das Vikingen Quality ablehnst. Aber hier muss ich GTI leider Recht geben, denn das Alternativangebot, was sie Dir gemacht haben, ist rechtlich vollkommen ok. Daß die Art und Weise es nicht ist, ist etwas anderes.

Faktisch ist das Vikingen Quality mit dem Vikingen Infinity absolut vergleichbar. Streng genommen sogar noch einen Hauch besser, denn es liegt direkt am Strand (welcher beim VI auch nicht besser gewesen wäre), es ist auf dem Weg dahin keine Autobahn zu überqueren und man hört/ sieht die Autobahn nicht von allen Zimmern, sondern nur von denen mit Landblick aus. Das Konzept der beiden Hotels ist ebenfalls vergleichbar bzw. gleichwertig.

Wenn Dir also von GTI Vikingen Quality oder kostenloser Storno angeboten wurde, ist das rechtlich betrachtet ok. Die menschliche/ emotionale Seite sieht nach dem ganzen Stress im Vorfeld natürlich anders aus, aber die Veranstalter sind nicht verpflichtet, bei Nichtgefallen des VQ andere Alternativen anzubieten.

Daher nochmal meine Frage: Wurde Dir alternativ zum VQ auch ein kostenloser Storno angeboten? Das müsste in jedem Fall geschehen. Vielleicht nicht unbedingt aktiv (klar, erstmal hofft der Veranstalter natürlich, dass die Alternative angenommen wird), aber auf Nachfrage und ausdrücklichen Wunsch des Gastes schon.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

2 104

Dienstag, 10. Juli 2012, 16:14

Zum Thema "schadenspflichtig" hier nochmal fachlicher Rat:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Hotel-wi…g-__f65681.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

2 105

Dienstag, 10. Juli 2012, 16:30

hier sehe ich die Unterschiede VI zu Quality

Teppichboden im Zimmer (3 Fachkliniken Attest sehr hohe wahrscheinlickeit von Spontanasthma meiner Tochter)
All Inn Leistungen weichen ab.
Größe der Anlage und Spielplätze Rutscheanzahl weichen ab. Poolgröße und Flair der Anlage sind nicht zu vergleichen!
Strandgröße Abstand Wasser zur Liegefläche viel zu klein für Familien mit zwei Nichtschimmer Kinder.
Kinder in A La Cart Restaurant nicht buchbar, somit eingschränkte Leistung
Kein TeenClub vorhanden,starke Abweichung im AL In Angebot
usw. usw.

2 106

Dienstag, 10. Juli 2012, 16:35

@Neubaubucher

Ich kann Deine Argumentation nachvollziehen - aber ob das rechtlich ausreicht??? Wünsche Dir auf jeden Fall Glück dabei und vlt. gibt es doch noch eine ansprechende Alternative. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

2 107

Dienstag, 10. Juli 2012, 16:46

@Neubaubucher

das mit dem Asthma ist ein Argument.Ich habe selber das Problem,deshalb fallen bei mir viele Hotels weg.Andererseits,wußtest/weißt du sicher,das im VI kein Teppichboden verlegt wird?Papier und Modellfotos sind geduldig.Von daher bin ich bei nicht eröffneten Hotels sehr skeptisch wegen meiner Asthma-Problematik.

LG...Schütze

urlaubsmaus

Junior Amigo

Beiträge: 147

Wohnort: NRW

Beruf: Altenpflegerin

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2 108

Dienstag, 10. Juli 2012, 18:08

Habe gerade mit meiner Rechtschutzversicherung gesprochen ,die sage mir ich solle einen Brief aufsetzen und eine 14 tägige Frist reinsetzen incl (Rechtschutzversicherung angebe :püh: n)und auch mit reinschreiben das Alltours schon tätig war,.Hat das einer schon gemacht,gibt es da ein Musterschreiben irgendwo.Wir fahren am 17.9. ich weiss bis dahin ist Zeit ,aber da mein Mann 80% Schwerbehinderung hat möchten wir ungetrübte Vorfreude haben,und gerne jetzt schon unentgeldlich umbuchen.Danke für eventuelle Hilfe. ch soll den Brief scheiben und auf Antwort warten ,wenn die nicht gut ausfällt es dem Anwalt übermitteln

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »urlaubsmaus« (10. Juli 2012, 18:16)


2 109

Dienstag, 10. Juli 2012, 18:11

Wenn der Brief ''Hand und Fuß'' haben soll, sollte den ein Anwalt aufsetzen! Kläre aber vorher mit der Versicherung die Kostenübernahme ab.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

2 110

Dienstag, 10. Juli 2012, 18:13

Selber umbuchen

Ich überlege ja schon von mir aus einfach um zu buchen, so vergeht mir die Vorfreude auf den Urlaub nicht gänzlich.
Außerdem habe ich zwei kranke Kinder und da wäre es der absolute Horror wir würde kurzfristig vor Ort in größere Probleme kommen.

weiß jemand wie hoch die Umbuchungskosten so ca. bei FTI sind?

Und hat man vielleicht die Möglichkeiten zu verhandeln?

Beiträge: 12

Wohnort: Franken

Beruf: Bierfahrer

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2 111

Dienstag, 10. Juli 2012, 18:34

Fränkischer preuße

Auskunft Vom RTL Urlaubsretter Team


Wir verstehen Ihre Enttäuschung über die fehlende Auskunft Ihres
Reisveranstalters, allerdings besteht ein Reisemangel in der
Leistung erst, sollte sich das Hotel in dem gebuchten Zeitraum noch im Rohbau befinden. Daher wird es schwer für Sie werden, im
Vorhinein eine Umbuchung zu erwirken, da man dem Hotel und dem
Reiseveranstalter die Möglichkeit lassen muss, seine vertraglich
vereinbarte Leistung bis zu dem gebuchten Reisezeitraum zu
erfüllen. :Weinfest:

2 112

Dienstag, 10. Juli 2012, 18:35

Die Höhe der Umbuchungs- oder Stornokosten findest Du in den AGB für Deine Reise.

Verhandeln wirst Du nur können, wenn Du eine teurere Reise buchst. Weil wohl schon viel ausgebucht ist, kann es schwierig sein, was gutes zu bekommen.

2 113

Dienstag, 10. Juli 2012, 18:45

Verstehe die Versicherung nicht, oder die wollen Geld sparen. Gerade in dem beschriebenen Fall sollte ein laienhafter Brief vermieden werden. Vielleicht helfen Dir aber trotzdem die Beiträge Nr. 2052 oder 2056 in diesem Forum weiter.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

2 114

Dienstag, 10. Juli 2012, 18:51

GTI gibt diese Woche noch Erklärung ab!

Habe soeben mit GTI gesprochen:
-Aktuell ist noch keine Aussage gemacht, ob das Hotel noch zum 01.08.12 eröffnen wird. Angeblich soll bis Freitag Entscheidung kommen
und die Kunden werden von denen informiert.

-Auf die Frage, ob ich jetzt schon in das VQ auf meine Kosten (25,- € / Person) umbuchen kann,
ja aber nur in Verbindung, daß ich die Mehrkosten, Preis bei Buchung heute für das Hotel, zu zahle!
Man hat mir geraten bis Freitag zu warten, für den Fall, dass Hotel nicht rechtzeitig eröffnet, würden auch keine Stornokosten anfallen!


Keine Reise, kein anderes Hotel! Witz komm raus!!
Was für ein Sch...ss ist das.
Eigentlich müsste man eine Sammelklage einreichen. Was ist mit denen, die kein Rechtsschutz :denk: haben?

2 115

Dienstag, 10. Juli 2012, 18:53

@Neubaubucher: Lt. Katalogbeschreibung von GTI sind die Zimmer mit Teppichboden ( wenn es denn mal Fertig wird )

2 116

Dienstag, 10. Juli 2012, 18:56

RVS VI Opfer Dicker111



??????? u.a. ./. GTI Travel GmbH


Sehr geehrte Damen und Herren,
in der vorbezeichneten Angelegenheit zeigen wir an, dass wir Herrn
J???????????? Kempten (All-gäu), anwaltlich vertreten.
Anlass unserer Inanspruchnahme ist die im Betreff bezeichnete Urlaubsreise mit Buchung des Hotels "Vikingen Infiniti Resort & Spa" in Alanya-Avsallar, für 4 Personen vom 08.08. bis 29.08.2012
Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass das von Ihnen angebotene Hotel zum Anreisetag am 08.08.2012 aller Voraus-sicht nach nicht fertig gestellt werden kann; dieses befindet sich derzeit nachweislich noch im Bau. Nach geltender Rechtslage hat unser Mandant im Falle einer we-sentlichen Änderung der Reisebedingungen – hierbei handelt es sich zweifelsohne, wenn das gebuchte Hotel nicht zur Verfügung steht – gem. § 651a Abs. 5 Satz 2 BGB das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, also die Reise zu stornieren. An einer Stor-nierung hat unser Mandant indes zunächst [b]kein Interesse, da die Reise bereits in einem Monat angetreten werden sollte und innerhalb der verbleibenden Zeit für den entsprechenden Reise-preis nunmehr eine vergleichbare Reise nicht mehr zu erlangen ist.
GTI Travel GmbH
Lierenfelder Str. 45
40231 Düsseldorf
Seite 2 von 2
Anstatt des Rücktritts vom Vertrag steht unserem Mandanten je-doch gem. § 651a Abs. 5 Satz 3 BGB auch das Rechts zu, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, ohne dass dies für unseren Mandanten mit Mehrkosten verbunden sein darf. Wir weisen darauf hin, dass unser Mandant vorliegend ein Hotel der absoluten [b]Luxusklasse gebucht hat und darauf besteht, dass ihm und seiner Familie auch ein entsprechend [b]vergleichbares, insbesondere [b]gleichwertiges Hotel zur Verfügung gestellt wird. Ihr bereits in der vorangegangenen Korrespondenz mit unserem Mandanten geäußertes Ansinnen, diesen auf ein minderwertiges Hotel umzubuchen, insbesondere ein Schwesterhotel des gebuch-ten Hotels, wurde von diesem zu Recht [b]zurückgewiesen.
Namens und im Auftrag unseres Mandanten fordern wir Sie daher zunächst auf, eine verbindliche Erklärung darüber abzugeben, ob eine mindestens gleichwertige Unterkunft ohne Aufpreis als Alternative angeboten werden kann. Den Eingang einer entspre-chenden Erklärung erwarten wir bis spätestens [b]
Freitag, 13.07.2012, andernfalls wir uns für unseren Mandanten die Geltendmachung von [b]Schadensersatz ausdrücklich vorbehalten.
Bitte haben Sie Verständnis für die kurze Fristsetzung; diese ist aufgrund der erheblichen Eilbedürftigkeit der Sache jedoch zwingend erforderlich.
Mit freundlichen Grüße


LG
Dicker111

2 117

Dienstag, 10. Juli 2012, 18:59

Eigentlich müsste man eine Sammelklage einreichen.

Diese Möglichkeit gibt's in Deutschland, meines Wissens nach, nicht! :cool:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

2 118

Dienstag, 10. Juli 2012, 19:02

Stimmt! Bei den Amis wäre so ein Verhalten für die RV's wohl mit einer riesigen Schadenersatzklage behaftet.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

2 119

Dienstag, 10. Juli 2012, 19:03

Na, die absolute Luxusklasse ist aber schon arg dick aufgetragen, oder?
Für die Wochenpreise des Infinity könnte man in solch einem Haus vielleicht eine Nacht, mit Glück zwei buchen.

2 120

Dienstag, 10. Juli 2012, 19:04

VI Dicker111

Hallo,



Nein man kann in Deutschland keine Sammelklagen einreichen,

es muss leider jeder einzeln kämpfen,

hoffentlich mit einer RVS,





LG

Dicker111