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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (9. Juli 2012, 16:06)
Konntest du dort irgendwo Bauarbeiter erkennen!? Ich nicht, aber vielleicht hatte ich Tomaten auf den Augen...In einem anderen Forum sind heute wieder neue Bilder von der Baustelle eingestellt worden, es wird also fleissig weiter gearbeitet.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »wunderlampe« (9. Juli 2012, 18:28)
Hallo zusammen,
ich habe jetzt auch eine e-mail an GTI folgenden Inhalts geschrieben:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem ich nun über 36 Min. erfolglos in der Warteschleife am Telefon gewartet habe, wende ich mich auf diesem Weg an Sie.
Wie Sie meiner Buchung entnehmen können, habe ich das Hotel Vikingen Infinity für den Zeitraum 01.-15.08.2012 gebucht.
Ihnen, als renommierter Reiseveranstalter, dürfte nicht entgangen sein, dass das Hotel den von Ihnen angebotenen Leistungen entsprechend am 01.08.2012 noch nicht fertiggestellt sein wird.
Ich fordere Sie hiermit unter Fristsetzung bis zum 13.07.2012 auf, mir mindestens 5 Alternativhotels anzubieten, die zu 100 % den von mir gebuchten und bereits vor Fälligkeit gezahlten Leistungen entsprechen. Ich habe ein Recht darauf, 22 Tage vor Reiseantritt zu erfahren, in welchem Hotel wir untergebracht werden. Ich hoffe, dass Sie für solche Fälle Zimmer in vergleichbaren Anlagen vorgehalten haben.
Sollte ich bis zum 13.07.2012 keine Alternativangebote von Ihnen erhalten, werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ich bitte um Verständnis für meine Haltung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen"
Um einigen Usern vorab den Wind aus den Segeln zu nehmen, mir ist schon klar, dass die mir keine 5 Alternativen anbieten werden und müssen. Aber man kann ja ein wenig pokern.
Die Antwort bleibt abzuwarten.Hi,wie versprochen unser Anwaltsbrief,und es geht doch ein gleichwertiges Hotel zu verlangen,
?????????. ./. GTI Travel GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der vorbezeichneten Angelegenheit zeigen wir an, dass wir Herrn
J??????????? Kempten (All-gäu), anwaltlich vertreten.
Anlass unserer Inanspruchnahme ist die im Betreff bezeichnete Urlaubsreise mit Buchung des Hotels "Vikingen Infiniti Resort & Spa" in Alanya-Avsallar, für 4 Personen vom 08.08. bis 29.08.2012 zum Gesamtpreis von 5.312,00 €.
Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass das von Ihnen angebotene Hotel zum Anreisetag am 08.08.2012 aller Voraus-sicht nach
nicht fertig gestellt werden kann; dieses befindet sich derzeit nachweislich noch im Bau.
Nach geltender Rechtslage hat unser Mandant im Falle einer we-sentlichen Änderung der Reisebedingungen – hierbei handelt es sich zweifelsohne, wenn das gebuchte Hotel nicht zur Verfügung steht – gem. § 651a Abs. 5 Satz 2 BGB das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, also die Reise zu stornieren. An einer Stor-nierung hat unser Mandant indes zunächst
kein Interesse, da die Reise bereits in einem Monat angetreten werden sollte und innerhalb der verbleibenden Zeit für den entsprechenden Reise-preis nunmehr eine vergleichbare Reise nicht mehr zu erlangen ist.
GTI Travel GmbH
Lierenfelder Str. 45
40231 Düsseldorf
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Anstatt des Rücktritts vom Vertrag steht unserem Mandanten je-doch gem. § 651a Abs. 5 Satz 3 BGB auch das Rechts zu, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, ohne dass dies für unseren Mandanten mit Mehrkosten verbunden sein darf.
Wir weisen darauf hin, dass unser Mandant vorliegend ein Hotel der absoluten
Luxusklasse gebucht hat und darauf besteht, dass ihm und seiner Familie auch ein entsprechend vergleichbares, insbesondere gleichwertiges Hotel zur Verfügung gestellt wird.
Ihr bereits in der vorangegangenen Korrespondenz mit unserem Mandanten geäußertes Ansinnen, diesen auf ein minderwertiges Hotel umzubuchen, insbesondere ein Schwesterhotel des gebuch-ten Hotels, wurde von diesem zu Recht
zurückgewiesen.
Namens und im Auftrag unseres Mandanten fordern wir Sie daher zunächst auf, eine verbindliche Erklärung darüber abzugeben, ob eine mindestens gleichwertige Unterkunft ohne Aufpreis als Alternative angeboten werden kann. Den Eingang einer entspre-chenden Erklärung erwarten wir bis spätestens
Freitag, 13.07.2012,
andernfalls wir uns für unseren Mandanten die Geltendmachung von
Schadensersatz ausdrücklich vorbehalten.
Bitte haben Sie Verständnis für die kurze Fristsetzung; diese ist aufgrund der erheblichen Eilbedürftigkeit der Sache jedoch zwingend erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
LG
Dicker111