Es gilt doch bei den Überbuchungen auch first in - first out.
Wer also seinem Reiseanbieter nachweisen kann, dass jemand die Reise nach ihm gebucht hat und nicht von der Stornierung betroffen ist, kann einen Schadenersatz geltend machen, da der Reiseveranstallter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist!!
Sieht eher nicht nach einer Überbuchung aus was da im Sherwood-Hotelverband gemacht wird.
Das Sherwood Breezes war einfach nicht voll - Preis zu hoch?? - und deshalb wird es jetzt aufgefüllt mit den Kunden des Sherwood Dreams.
Es ist eben besser Gäste zu haben die nicht so viel zahlen, als keine Gäste zu haben und damit kein Geld zu verdienen.
Daher auch die einzelnen Wellen der "Überbuchungen" bei gleichzeitiger Buchbarkeit des Hotels.
Gaaanz einfach - aber das Sherwood Dreams als Hotel kann da nichts dafür. Schuld daran ist das Geschäftsgebaren der Sherwood Kette.
Für die Gäste die in den Genuss des teureren Breezes zum selben Preis wie dem Dreams kommen ist das ja auch nicht unbedingt schlecht.
Und wer als Gruppe unterwegs ist und nur einzelne Teilnehmer betroffen sind sollte die komplette Gruppe als Druckmittel anfüren! Meist kriegt man dann sein Zimmer schnell zurück!
Als Gruppe sollte man schon bei der Buchung alle Einzelbuchungen miteinander verknüpfen lassen, das geht und tut nicht weh!!
Hat auch den Vorteil das die Hotels solche Gruppen meist zusammen fassen und in nahegelegenen Zimmern unterbringen!
Die Erfahrung mit solchen Umbuchungsaktionen zeigt auch, dass viele Kunden erst bei der Anreise (meißt auf dem Weg zum Hotel) von der Umbuchung erfahren!
Das wird auch einigen Dreams Gästen noch bevorstehen.
Also im Bus bibts dann die Meldung das die Gäste x und y in ein anderes Hotel kommen da das Dreams aus irgendeinem Grund keinen Platz hat.
In diesem Fall sofort protestieren und eine schriftliche Steklungnahme verlangen (wird für die Gerichte in Deutschland gebraucht!).
Wer einen sofortigen Reiseabbruch und Schadensersatzforderungen (sogar Schmerzengeld) in Betracht zieht, sollte alles genau und schriftlich festhalten lassen. Eigene Notizen helfen leider kaum weiter!
Grundlegend gilt:
Reisemängel werden nur anerkannt wenn der Gast den Mangel sofort vor Ort geltend macht und der Mangel bzw. die Anzeige schriftlich von der Reiseleitung bestätigt wurde.
Alles andere hat rechtlich kaum bestand. Bei Verpflegungsmängel sollte man Speiseproben dabei haben!