@cuate
Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, die Details nachzulesen, auf welche die von Dir zitierte Anwältin sich bezieht.
Derartige Einschätzungen sind immer sehr abhängig vom jeweiligen Sachstand - aus der Ferne zu beurteilen, ob eine Baustellennachbarschaft eine "wesentliche Änderung des Zuschnitts der Reise" bedeutet und somit zu einer einseitigen Kündigung ohne Stornokosten berechtigt, halte ich grundsätzlich für wenig solide. Auch folge ich nicht der Einschätzung, dass eine benachbarte Baustelle generell aus der Sphäre des Veranstalters stammt.
Ich beschränke mich daher auf die hier relevante Baustellenlage am SCP - daraus wird nur schwerlich und auch nur von einem Gericht die Grundlage für eine Vertragsverletzung zu erkennen sein.
Allerdings ist auch ein Hinweis im Katalog keine "rechtsverbindliche Absicherung" gegen Minderungsforderungen - Lärm bleibt Lärm und ist ab einer gewissen Ausprägung durchaus regresstauglich!
Letztlich stellt sich für mich die Frage, wie probat solche Hinweise sind - insbesondere, wenn sie nicht auf Entscheidungen sondern nur theoretische Einschätzungen lenken. Selbst rechtskräftige Urteile sind ja keine Messlatte; auch wenn die Fälle überwiegend ähnlich gelagert sind, können Gerichte zu völlig unterschiedlichen Entscheidungungen gelangen.
Nehmen wir an User R tritt von seinem Reisevertrag mit Ö zurück und beansprucht die volle Erstattung des Erlangten.
Der RV verweigert dies und erstattet unter Einbehaltung der zum Zeitpunkt vereinbarten Gebühren.
User R. hat das Wunschhotel allerdings schon beim neuen Vertragsnehmer N gebucht - zum besseren Preis als Ö ihm angeboten hatte - und ist hier in der Pflicht. Selbst wenn wir annehmen, dass User R eine Rechtsschutzversicherung hat, die ihm bei der Durchsetzung seiner Interessen ./. Ö folgt, wird er erhebliche Kosten vorstrecken müssen - nämlich Reise 1 abzüglich inzwischen wohl nur noch geringfügiger Erstattung und Reise 2 im vollen Umfang.
Die streitige Einigung mit überdies unsicheren Ergebnis lässt u.U. >12 Monate auf sich warten -
das ist alles kein Stundenschlotzer!
;(
Zum anderen:
Es widerstrebt mir, Bewertungen zu bewerten - das gründet maßgeblich auf meiner grundsätzlichen Skepsis.
Sofern einem aber nicht mehr einfällt als nach Strich und Faden zu dissen, erzählt der Bewerter aus meiner Sicht mehr von sich, als ihm lieb sein kann.
Ich schätze hierfür Ringelnatz:
War einmal ein Bumerang;
War ein weniges zu lang.
Bumerang flog ein Stück,
Aber kam nicht mehr zurück.
Publikum — noch stundenlang —
Wartete auf Bumerang.
Dafür sollten insbesondere beleidigte Personenkreise nicht mehr als ein

aufbringen!