Viele erfahrene Türkeiurlauber nehmen sich gerne einen Mietwagen, um auf eigene Faust unterwegs zu sein, was ja grundsätzlich auch eine tolle Bereicherung für den Urlaub darstellt. Meist geht alles gut, man verbringt schöne Stunden mit dem Fahrzeug und entdeckt viele schöne Dinge, die Otto Normaltourist in seinem Ausflugsbus verborgen bleiben.
Aber wehe, man wird in einen Unfall verwickelt - was schnell und auch ohne eigenes Verschulden passieren kann. Z. B. ein Motorradfahrer ohne Licht und/oder Helm, mit 1,8 Promille Alkohol im Blut, der nachts mit überhöhter Geschwindigkeit über eine rote Ampel brettert, einem in die Seite rumst und an den Folgen des Unfalles verstirbt.
In diesem Falle hat der Autofahrer schlechte Karten - obwohl er stocknüchtern war, die Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet hat und vorschriftsmäßig gefahren ist. Zunächst wird der Autofahrer in Sicherheitsverwahrung genommen - d.h., er kann die nächsten Stunden bis zur eilig einberufenen Gerichtsverhandlung (im günstigsten Fall findet die am nächsten Tag statt) auf dem nächstgelegenen Polizeirevier in einer Zelle verbringen. Zu seinem eigenen Schutz, denn die Angehörigen des verstorbenen Unfallopfers reagieren selten mit Milde und wollen vor allem den Tod eines Angehörigen ungeachtet der Umstände rächen. Im allergünstigsten Fall endet die Gerichtsverhandlung mit Freispruch für den ausländischen Autofahrer. Dieser sollte dann schleunigst das Land verlassen und auch nicht mehr wiederkommen, denn er bekommt normalerweise ein Einreiseverbot für den Rest seines Lebens.
Oft wird der Autofahrer allerdings während der Gerichtsverhandlung verhaftet und muss dann im Gefängnis, z. B. in Antalya, auf die nächste Gerichtsverhandlung warten. Wenn dann die Richter zu einem Urteil finden, darf er ausreisen, bekommt aber auch für die Zukunft ein Einreiseverbot ausgesprochen.
Diese Prozedur muss so gut wie jeder, der in der Türkei in einen Unfall mit Todesfolge verwickelt wird, durchmachen. Egal ob schuldig, teilschuldig oder unschuldig.
Insofern seid bitte vorsichtig, wenn Ihr mit dem Auto unterwegs seid! Daß Ihr auf einen guten Zustand des Fahrzeugs und ausreichende Versicherung achtet, muss ich nicht extra erwähnen. Notiert Euch vor Euren Touren die Nummer der Botschaft und des Konsulats sowie die Notrufnummer des Reiseveranstalters und der Autovermietung und nehmt auf jeden Fall das Handy mit, auch wenn Ihr es sonst im Urlaub im Safe lasst. Verlangt auch auf jeden Fall nach einem deutschsprachigen Anwalt, wenn etwas passiert und unterzeichnet keine auf türkisch verfassten Formulare oder sonstige Schriftstücke, wenn sie Euch nicht von einer vertrauenswürdigen Person übersetzt wurden. Das könnte im Nachhinein ein Schuldeingeständnis darstellen. Der Fahrer sollte keinen einzigen Tropfen Alkohol trinken. Vor Reiseantritt solltet Ihr auch checken, ob Ihr für den Fall, daß Ihr in der Türkei einen Unfall habt und anwaltliche Hilfe benötigt, ausreichend versichert seid (Verkehrsrechtschutz, Haftpflicht, etc.).
Ich wünschte, ich müsste diesen Thread gar nicht erst eröffnen. Aber in der Türkei mit dem Mietwagen unterwegs zu sein, kann auch sehr hässliche Seiten haben, wenn man einfach zur falschen Zeit am falschen Ort war...