Leben die Eltern eines Kindes getrennt und üben das gemeinsame Sorgerecht aus, darf ein Elternteil nicht ohne Zustimmung des anderen das Kind mit in den Türkeiurlaub nehmen. Das entschied das OLG Frankfurt und gab dem Kindsvater recht, dem ein Türkei-Urlaub in diesem Jahr zu gefährlich erschien. In seiner Begründung führte das OLG unter zur Lage in der Türkei unter anderem aus:
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..So wiege besonders schwer, dass in dem Land der Ausnahmezustand ausgerufen worden ist und es aufgrund des Putschversuches und der Vielzahl von Verhaftungen zu Unruhen in der Türkei kommen könne, die auch Auswirkungen auf die Urlaubsregion haben könnten. Auch die Region um Antalya war schon im Jahr 2015 bereits von Terroranschlägen betroffen. Dabei sei weniger darauf abzustellen, dass das Auswärtige Amt bisher keine Reisewarnung für die Türkei ausgesprochen hat, weil sich solche Reisewarnungen nach ganz anderen Kriterien richteten und dabei auch volkswirtschaftliche und diplomatische Auswirkungen im Blick hätten. ...
Quelle:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/…r-zustimmung/2/
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Sauber begründet, finde ich!