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Sonntag, 23. Dezember 2012, 19:12

EU stärkt Rechte von Schiffsreisenden

Wer bei einer Flug- oder Bahnreise Verzögerungen in Kauf nehmen muss, hat Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Grundlage dafür sind europaweit geltende Fahrgastrechte. Nun tritt auch für Schiffsreisen eine EU-Verordnung in Kraft.

Quelle: spiegel.de

Bericht: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/eu-f…n-a-872513.html

Weitere Infos, z.B. für Kreuzfahrten, im Reiserecht bei den Travelamigos:

EU-Verordnung 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."