... ist die offizielle Bezeichnung für den Gleit-Anflug. Tatsächlich ist das CDA-Verfahren nur dann möglich, wenn auf Grund der
Verkehrsdichte nicht damit zu rechnen ist, dass es zu Verzögerungen des
nachfolgenden Verkehrs kommt, wenn keine Sicherheitsgründe (z.B.
Staffelung) dagegen sprechen und
wenn das Wetter keine Einschränkungen
fordert.
Beschreibung des Verfahrens hier
@Werner
Das hatte mich auch stark interessiert, deshalb noch die Ergänzungen.
Viele Grüße cuate