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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Amigo« (13. Juni 2017, 18:29) aus folgendem Grund: Beiträge separat gestellt.
gerade an dieser Stelle bist du "Freiwild" bei Pauschalbuchung, der Wechsel der Airline ist nicht gegen der Beförderung.In den erwähnten Rechtsstreitigkeiten geht es ausschließlich darum, dass die Verbraucherzentrale mit gerichtlicher Hilfe den betroffenen deutschen Fluggesellschaften (Lufthansa, Condor, Air Berlin, German Wings und Germania) verbieten lassen will, in allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln zu verwenden, die eine 100-prozentige Vorauszahlung des Ticketentgelts unmittelbar bei Buchung verlangen
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CharlyB« (13. Juni 2017, 19:02)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aramis« (13. Juni 2017, 20:25)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (13. Juni 2017, 21:07)
Vermutlich reichen diese Bestandteile höchstens zur Erstattung des ggf. gezahlten Aufpreises,
nicht jedoch zur angestrebten, kostenfreien Stornierung des zwischenzeitlich unerwünschten Alternativ-Fluges.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (14. Juni 2017, 18:18)
Frage mich gerade, wie Kinder denn in der Vergangenheit im Flugzeug gereist sind?
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