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1

Mittwoch, 28. Mai 2014, 22:31

AirBerlin: Abmahnung wegen Durchsage?

Dieser Flugbegleiter bei airberlin





soll nach der Veröffentlichung von seinem Arbeitgeber airberlin abgemahnt worden sein.

Quelle: nordbayern.de

Auf manche Dinge reagiert airberlin äusserst schnell ...
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

Fitschi

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2

Mittwoch, 28. Mai 2014, 22:41

Echt?
Warum? Bei dem Vortrag haben vermutlich mehr Leute zugehört als normalerweise :ironic:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Sternedieb

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3

Mittwoch, 28. Mai 2014, 23:05

Sollte die Abmahnung wirklich vor Gericht standhalten = :skandal:

4

Mittwoch, 28. Mai 2014, 23:06

Wäre ja schon der nächste Schritt. Kann ja auch ohne Widerspruch angenommen werden.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

Thorben-Hendrik

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5

Mittwoch, 28. Mai 2014, 23:39

Das ist schon abmahnungswürdig es geht nicht um Standup- Comedy sondern um Sicherheitsinstruktionen - dafür gibt es vorgeschriebene Text vom Arbeitgeber und wer sich nicht daran hält bekommt eine Abmahnung...so einfach ist das! :cool: :corräkt:

Sternedieb

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6

Mittwoch, 28. Mai 2014, 23:45

Und was war jetzt im Detail an den Sicherheitsinstruktionen falsch? An welchen Wortlaut der Sicherheitsinstruktionen hat er sich nicht gehalten bzw. gegen welche Detail verstoßen und steht das im Arbeitsvertrag? Was hat genau gefehlt bzw. was hätte er in seiner Ansage erwähnen müssen, damit es keine Abmahnung rechtfertigt?

Und - @ TH hast du bisher jeweils immer den vorgeschriebenen Text vom Arbeitgeber auf deinen Flügen gehört?

Fitschi

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7

Mittwoch, 28. Mai 2014, 23:53

Die Frage könnte ich gar nicht beantworten.....ehrlich gesagt, ich höre schon lange nicht mehr zu.
Aber so ein Beitrag wäre mal was anderes :TOP:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Thorben-Hendrik

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8

Mittwoch, 28. Mai 2014, 23:57

Die Verfremdung ist signifikant und teilweise verletzend + Frauen/ Männer-feindlich!
Es werden unnütze Blödeleien hinzugefügt die den Sicherheitskontent deutlich überlagern.

Was ich gehört habe ist irrelevant - HIER sagt der Arbeitgeber - DIES wollen wir nicht! Das probate Mittel um einem Mitarbeiter zu signalisieren solche Dinge/ Abweichungen dulden wir nicht - ist die Abmahnung!

Der Arbeitsvertrag sagt aus, dass der AN den Anweisungen des AG folge zu leisten hat - der AG hat einen Text vorgeschrieben dieser ist zu verwenden - wer dies nicht tut riskiert eine Abmahnung - ganz einfach! :cool:

Und wo kein Kläger...... :pfft: Haben die Anderen Abweichler eben bisher Glück gehabt......wenn die Ihre erste Abmahnung haben halten auch die sich genau an den Text :Herzlichen Glückwunsch: !

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (28. Mai 2014, 23:59)


Sina

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9

Donnerstag, 29. Mai 2014, 00:07

Ich sehe das locker - bei DER Durchsage hat wohl jeder zugehört. So ganz "politisch korrekt" war sie zwar nicht, aber ich finde sie symphatisch und das, was gesagt werden muss, war drin. Bei den normalen Durchsagen hört/ schaut doch eh keiner, der schon öfter als einmal geflogen ist, noch wirklich hin...
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Thorben-Hendrik

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10

Donnerstag, 29. Mai 2014, 00:14

Dem Arbeitgeber war es wohl etwas too much und um ehrlich zu sein- mir auch! :mööööööp:
Ob man zuhört ist irrelevant - der AG muss diese Auflage korrekt erfüllen - ob das mit dem Blödel-Einatz wirklich erfüllt ist - bleibt fraglich - ich würde sogar sagen NEIN! Als AG würde ich da auch kein Risiko eingehen und den Flugbegleiter nachdrücklich auffordern dies zu unterlassen ( Abmahnung)oder besser eine Theater-Kariere zu verfolgen....

Sternedieb

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11

Donnerstag, 29. Mai 2014, 00:17

Und wo kein Kläger...... :pfft: Haben die Anderen Abweichler eben bisher Glück gehabt..


Natürlich - könnte man so sehen ... Kannst aber davon ausgehen, dass ein Richter nicht so entscheidet und wird wahrscheinlich etwas andres hinter der Abmahnung vermuten .... :ironic: Kann derjenige (im Video) beweisen, bzw. Beispiele vorlegen ... kann ich mir nicht vorstellen, dass die Abmahnung Bestand haben wird - aber auch unabhängig davon, glaube ich nicht, dass die Abmahnung durchkommt bzw. durchgeht - nichtmal über den Betriebsrat.

Thorben-Hendrik

unregistriert

12

Donnerstag, 29. Mai 2014, 00:47

1. Hat der Betriebsrat keinerlei Einwirkungsrechte bei Abmahnungen geschweige denn kann diesen zustimmen oder diese ablehnen
2. Hat der Kollege sich eindeutig nicht an die Anweisung des AG gehalten - vor Gericht wird es Ihm bei diesen schlüpfrigen Abweichungen schwerlich gelingen zu beweisen, dass dies "normal" und "gängige Praxis" ist! Die Beweispflicht leigt dabei bei dem Kollegen d.H nicht der Arbeitgeber muss beweisen sonder der muss lediglich auf dem vorgeschriebenen Text verweisen - ab wann er Abweichungen als Abmahnungswürdig ahndet liegt allein im Ermessen des Arbeitgebers! :cool:

Ich bin mir 99% sicher, dass die Abmahnung vor Gericht bestand hat! Das ist einfach erkannbar too much! Und das MUSS auch der AN wissen der so etwas fabriziert!

Darüber hinaus ist der Kollege gut beraten nicht gegen die Abmahnung an zu gehen.....denn wenn er "gewinnt" kann er die nächste Abmahnung/ Kündigung wegen zerrüttetem Vertrauensverhältnis bekommen....

Gerne genommenes Vorgehen...ich überhäufe den AN mit "sinnlosen" Abmahnungen und wenn der die jedes mal einklagt.....kündige ich wegen fehlendem Vertrauensverhältnis....

Böse Falle! :ratlos:

Eine Abmahnung hat erst mal keinerlei Folgen (die wird erst im Kündigungsschutzprozess interessant).....eine Klage definitiv! :cool:

Sternedieb

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13

Donnerstag, 29. Mai 2014, 01:00

1. Hat der Betriebsrat keinerlei Einwirkungsrechte bei Abmahnungen geschweige denn kann diesen zustimmen oder diese ablehnen


Fast richtig! Aber der BR kann, wenn er die Abmahnung für nicht berechtigt ersieht eine Abhilfe verlangen ...

Das geht nun etwas ins Detail des AR ... um was es AB hier nicht gehen kann bzw. gehen dürfte ....

Thorben-Hendrik

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14

Donnerstag, 29. Mai 2014, 01:07

Fast richtig! Aber der BR kann, wenn er die Abmahnung für nicht berechtigt ersieht eine Abhilfe verlangen ...

Stimmt nicht!
Der BR kann gar nix verlangen bei einer Abmahnung- es gibt keinerlei Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte dabei - dies ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen AN und AG die das BetrVG und somit den BR nicht tangiert!

Air Berlin geht es sogar ganz genau darum , dass sie das Gesülze einfach nicht wollen - too much - wo soll das enden? :thumbdown:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (29. Mai 2014, 01:09)


Sternedieb

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15

Donnerstag, 29. Mai 2014, 01:15

wo soll das enden? :thumbdown:



Genau da,wo es jetz landet - im Netz .... :D

Und - ja - 1) stimmt schon weil: Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken - nachzulesen unter § 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat.

Sina

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16

Donnerstag, 29. Mai 2014, 01:25

Nun mal ganz locker bleiben. Das "Gesülze" hat Kult - Status bei AB. Erinnert sich noch jemand an die Ansagen auf schwäbisch?



Auf Pauschalflügen bekommt man das nicht unbedingt mit, aber auf Rennstrecken der Vielflieger schon - mit Glück und mit einem gut aufgelegtem Purser an Bord. Warum auch nicht? Die Flugbegleiter sind schon so clever, dass sie die Situation einschätzen können und genau wissen, wann sie welchen Spruch raushauen können :cool:

Und: Wer solche Durchsagen macht und kreativ dabei ist, der hat offensichtlich Spaß am seinem Job und fühlt sich in seiner Rolle wohl. Die Vorschriften wurden trotz aller Blödelei nicht missachtet. Ihm haben mit Sicherheit mehr Menschen zugehört als bei der Standardversion. Würde ich wegen sowas eine Abmahnung bekommen - ich wäre stolz darauf.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Thorben-Hendrik

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17

Donnerstag, 29. Mai 2014, 01:26

Sorry aber das gibt keinerlei Rechte für den BR!
Wenn der AG nicht will - dann ist für den BR ende! Keine Rechte!
Nochmal der AN hat hier klar den Anweisungen nicht entsprochen - das dürfte unstrittig sein! :cool:

Ein kluger BR wird dem AN sagen...nach der Nummer haste das verdient - was sollen wir da tun - halt Dich an den Text und gut ist! :cool:

Boah wie nervig bei AB - gut das ich die nicht fliege...... :mööööööp:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (29. Mai 2014, 01:30)


Epprechtstein

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18

Donnerstag, 29. Mai 2014, 08:09

Boah wie nervig bei AB - gut das ich die nicht fliege......


Auch auf dieses Klientel ist der FB eingegangen: Er hat klar darauf verwiesen, dass man die Maschine über die Notausgänge verlassen kann, wenn einem der Standard nicht genügt! :ätsch:

Thorben-Hendrik

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19

Donnerstag, 29. Mai 2014, 12:24

Stimmt diese Passage allein ist schon eine Abmahnung wert......denn es wird zur Sachbeschädigung aufgerufen - die Öffnung eines Notausganges ist recht teuer.... :thumbsup: :corräkt:

20

Donnerstag, 29. Mai 2014, 15:00

Warum denn nicht ?

Hallo allerseits,
ich hatte das Vergnügen
- aus beruflichem Grund - im letzten Monat 6x mit Air Berlin zu fliegen. Mir wurde leider nur einmal die Möglichkeit geboten bei, sagen wir mal einer "anderen Art" der Begrüßung des Piloten zugegen zu sein. Es war nur Klasse. Auch meine Sitznachbarn hatten Spaß und lachten nach der Ansage herzlich. Außerdem war die Stimmung an Bord - voll gepackt mit Anzugträgern - sofort sehr locker und viele die sonst ohne Unterhaltung - müde von der Arbeit - nach Hause fliegen, hatten plötzlich ein Gesprächsthema. Wer sich über solch amüsante Durchsagen aufregt, wird auch sonst im Leben, zum lachen in den Keller gehen. :Günni: Ich würde mir wünschen so etwas öfter zu hören. Zum Beispiel bei der Deutschen Bahn, bei der man ja sonst nichts zu lachen hat. :patschi:
MfG
Speimaanes