... Trotzdem, ich weiß wo bei einem Streik meine Seite ist!
So generell sehe ich das nicht. Für mich ist ein Streik zwar durchaus ein legales Mittel, um berechtigte Forderungen gegenüber der Arbeitgeberseite durchzusetzen, oder zumindest an den Verhandlungstisch zurückzuholen, aber dabei ist die Arbeitnehmerseite nicht von der Pflicht der Güterabwägung befreit.
Wenn offensichtlich ist, dass durch ein Streik bei unbeteiligten Dritten zum Teil sehr hohe wirtschaftliche Schäden entstehen, dass darüberhinaus auch bei unbeteiligten Dritten finanzielle Verluste dadurch entstehen, dass u.U. ein Teil des Urlaubs verloren geht, dann ist die Arbeitnehmerseite in der hohen moralischen Pflicht, eine sehr strenge Güterabwägung zu machen, auch wenn man nach dem Gesetz das Recht auf Streik hat.
Man muss sich mal überlegen wie viele Airlines Verluste u.U. in Millionenhöhe haben, die ihnen wahrscheinlich niemand ersetzt. Diese Verluste werden natürlich irgendwie auf die Flugpreise umgelegt. Es gibt ja im Falle eines Streiks nicht nur Start- und Landeverbot, sondern auch ein Überflugverbot.
Was ist mit den vielen Flugreisenden, die sich ihre Urlaubsreisen vielleicht über das ganze Jahr zusammengespart haben, abgesehen von den entgangenen Urlaubsfreuden.
Nein, bei diesen Tarifverhandlungen kann ich absolut nicht auf der Seite der Streikenden sein. Das ist klagen auf hohem Niveau, das darf man auch nicht vergessen. Klagen auf hohem Niveau berechtigt zwar trotzdem zu Streiks, weil es das Gesetz nun mal hergibt, aber in solchen Fällen ist man irgendwo aber auch in der Verpflichtung, Schäden in diesen zu erwartenden Höhen zu vermeiden.
Nach dem BGB hat jedermann die so genannten Schadenminderungspflicht. Beim Durchsetzen von Tarifforderungen mittels Streik bleibt dies aber offensichtlich grundsätzlich außen vor.