Jetzt als Handgepäck zugelassen: Musikinstrumente
Zumindest dann, wenn sie die Maße von 30 x 117 x 38 Zentimeter nicht überschreiten, können die Instrumente anstatt des üblichen freien Handgepäckstücks im Stauraum über den Sitzen untergebracht werden. Gitarre, Bratsche, Klarinette, Horn oder Trompete seien üblicherweise nicht größer. Um Missbrauch beispielsweise von Gitarrenkoffern für andere Reiseutensilien zu verhindern, will easyjet Kontrollen am Flugsteig vornehmen. Die neuen Regeln gehen easyjet zufolge auf Gespräche mit der britischen Musikervereinigung Incorparate Society of Musicians zurück.
Quelle: Süddeutsche 25.1.11