Hallo!!
Ich hätte mal eine Anfrage an die Flugspezialisten!!! Vorgeschichte:
Ich und meine Familie waren im Mai in der Türkei. Beim abendlichen Spaziergang wurde meine kleinste Tochter urplötzlich durch einen aus der Hecke springenden (wilden?) Hund angefallen. Ich konnte mit viel Anstrengung den Hund abwehren, dennoch trug meine Tochter (6) eine leichte Bissverletzung weg, abgesehen von dem Schock den man ihr noch tagelang später anmerken konnte.
Um mich auf solche Dinge zukünftig vorzubereiten, möchte ich gerne eine kleine Dose Pfefferspray im Koffer mitführen:
Frage:
Ist dies erlaubt oder bekomme ich beim abgeben des Koffers am Flughafen evt. Probleme!???
Deshalb auch die Unterscheidung Aerosol und Non-Aerosol.
Letztere sind sogenannte Pump-Sprays und dürften den Gesetzen nicht entgegenstehen.
Beförderung im Koffer und nicht im Handgepäck oder "am Mann", versteht sich.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (2. Januar 2012, 13:16)
Auch wenn Euer Wunsch verständlich ist - wirklich schützen kann man sich vor streunenden Hunden nicht. Allerdings ist das Risiko, aus heiterem Himmel von einem Hund angefallen zu werden, auch vergleichsweise gering. Von daher denke ich, daß Ihr bzw. Eure Tochter das Ganze als einmalige Erfahrung verbuchen könnt. Ob ein Pumpspray zur Hundeabwehr taugt, falls es sowas überhaupt gibt, wage ich zu bezweifeln. Bis man das herausgekramt und gepumpt hat (wobei man da auch noch treffen muss...), vergeht wahrscheinlich zuviel Zeit...
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)
Richtig. Ich würde da eher zu akustischen Hundeabwehrgeräten raten. Da gibt es so Einiges, z. B. eine Art "Taschenlampe" für rund € 20,-, die per Knopfdruck mit bis zu 6m Reichweite Hochfrequenz - Töne von sich gibt, die für Menschen kaum hörbar und vor allem unschädlich sind, aber von Hunden gar nicht gern gehört werden. So etwas kann man auch im Flugzeug mitnehmen, nur vielleicht nicht unbedingt bei den Drogenhunden am Flughafen ausprobieren
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)
Habe immer nur mitgelesen, aber jetzt hänge ich meine Frage mit an, darf man in der Türkei so ein Pfefferspray wie man es hier im Versand kaufen kann auch dort kaufen? Auf die Idee es durch den Zoll zu bringen würde ich nie kommen, ist mir zu gefährlich. Was sind die genauen Voraussetzungen? Wie sind die Bestimmungen, was muss man alles beachten?
Die Gesetzgebung ist von Land zu Land was Pfefferspray oder generell Abwehrsprays angeht sehr verschieden. In England komplett verboten, wo wir in Russland waren gab es damit kein Problem. In Ungarn mussten wir es wieder entsorgen.
soweit ich weiß, verstößt Pfefferspray in der Türkei nicht gegen das dortige Waffengesetz. So gut wie jeder Juwellier hat das in oder neben seiner Kasse liegen, um sich bei möglichen Überfällen zu verteidigen. Was jetzt aber nicht heisst, daß man es an jeder Strassenecke kaufen kann - dafür müsste man dann schon in die nächste größere Stadt und dort einen Waffenladen finden...
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)
Hallo,
würde das Thema nochmal aufleben lassen, da ich mich momentan dasselbe Frage..
Gibt es diese Regel noch?
Möchte nächstes Jahr in die USA fliegen und habe momentan in Deutschland jedes Mal ein Pfefferspray bei mir und möchte das eigentlich auch in Amerika so handhaben.
Ich finde momentan nur leider keine aktuelle Liste oder ein aktuelles Gesetz aus Amerika. Auf kundesucht/pfefferspay-test steht, dass man es immer noch nicht dürfe.
Wisst ihr da mehr bzw. könnt mir weiterhelfen?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »revealmap« (15. November 2016, 15:45) aus folgendem Grund: Link entfernt da entbehrlich
Da die Gesetzeslage in solchen Dingen in den Vereinigten Staaten von Bundesstaat zu Bundesstaat verschieden sein dürfte, erscheint es mir ratsam sich vor Antritt der Reise bei der Botschaft über die jeweilige Gesetzeslage der in Frage kommenden Bundesstaaten zu erkundigen. Ein einfaches Ja oder Nein für die gesamte USA wird es wohl nicht geben.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)