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Aus Protest gegen das Nachtflugverbot haben Cargomitarbeiter gestern vorrübergehend ihre Arbeit niedergelegt.Im Cargobereich sind bis zu 1.000 von etwa 3.500 Mitarbeitern mit dem Verlust des Arbeitsplatzes bedroht.
Um die letzte Startmöglichkeit nicht zu verpassen, hatte der Kapitän entschieden, fast ohne Gepäck loszufliegen.
Wie soll so eine Ausnahmeregelung formuliert werden? "Aus Sicherheitsgründen muss Gepäck wieder ausgeladen werden, wenn die zugehörigen Fluggäste sich nicht an Bord befinden, ausser die zugehörigen Fluggäste befinden sich nicht an Bord!"Vielleicht sollte es auch Ausnahmeregelungen bezüglich "unbegleiteten Gepäcks" geben.