Dazu mal ein Vergleich aus der Hotelerie im Pauschalgeschäft: Ein Hotelier kann Gästen während ihres Aufenthaltes und aufgrund empfindlicher Störung des Hotelbetriebes (z. B. Gäste torkeln jeden Abend strunzbesoffen zum Buffet und übergeben sich auf selbiges oder zetteln Schlägereien mit anderen Gästen an, haben Sex auf dem Tisch im vollbesetzten Restaurant, etc.) Hausverbot aussprechen und sie von jetzt auf gleich vor die Tür setzen.
Steht ein Hotelier den Urlaub solch "schwieriger" Gäste bzw. erklärter Querulanten professionell durch und hofft einfach, daß diese nicht wiederkommen, wenn sie schon so unzufrieden waren, dann hat er im Falle einer erneuten Buchung schlechte Karten. Das Hausverbot muss schriftlich ausgesprochen und bei den Veranstaltern auch festgehalten werden. Alleine das Argument: "Ihr habt Euch im letzten Urlaub danebenbenommen und mir dann auch noch negative Bewertungen im Internet beschert, weil ich nicht wollte, daß Ihr beim Abendessen auf dem Tisch vögelt - Euch will ich hier nicht mehr haben" zählt im Falle einer erneuten Buchung (Warum eigentlich, wenn das Hotel doch so schlecht war
) nicht.