Anmelden oder registrieren!

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Thorben-Hendrik

unregistriert

21

Samstag, 27. November 2010, 10:34

Die Meldung ist doch Asbach :gähn: der Fall mindestens 6-7 Jahre her.......da gab es ja kaum Computer!
Es gibt heute keine gängige Airline mehr...die Rückbestätigungen zwingend verlangt! :cool:

22

Samstag, 27. November 2010, 11:08

Hallo,
wie sieht es denn heutzutage bei längeren Aufenthalten aus, sagen wir mal so 3 - 6 Monate. Muss man da den Rückflugstermin bestätigen oder auch nicht?

Gruß
volker

Thorben-Hendrik

unregistriert

23

Samstag, 27. November 2010, 11:20

Rückbestätigen gibt es nicht mehr.......

Aber checken ob die Flugzeiten noch stimmen ist sinnvoll :corräkt:

24

Samstag, 27. November 2010, 12:22

Die Meldung ist doch Asbach :gähn: der Fall mindestens 6-7 Jahre her.......da gab es ja kaum Computer!
Es gibt heute keine gängige Airline mehr...die Rückbestätigungen zwingend verlangt! :cool:


Erstaunlicherweise sind die Bedingungen auf der TUIFly - Homepage ABB Punkt 12 noch heute so. Wie das in der Praxis umgesetzt werden soll (oder wird) ist mir zwar schleierhaft. Im Fall des Falles ist die Airline aber in einer komfortablen Rechtsposition.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

25

Samstag, 27. November 2010, 12:31

So nicht richtig! :skeptisch:

Merkwürdig....soweit ich weiß gibt es keinen Nachweis für diesen Anruf, sondern es läuft ein Band.

Ich halte die AGB in diesem Punkt für nichtig....TUIFly müsste nachweisen, wie es die Rückbestätigung kontrollieren kann bzw. wie das ablaufen soll.
Das es dem Passagier unmöglich ist die Rückbestätigung nach zu weisen...ist dieser Punkt der AGB nichtig. :thumbdown:

Ich glaube einige wissen gar nicht wie das mit der Rückbestätigung früher war......man musste anrufen und bekam eine Rückbestätigungsnummer....so wie heute die Buchungsnummer....die war zwingend vorgeschrieben! Um die Rückbestätigung nach zu weisen....sonst verfiel der Platz und man rutschte automatisch auf standby :cool:

Bis in die späten 90er war dies auch bei LH auf vielen Strecken noch Pflicht.....man musste telefonisch seine Buchungsnummer eingeben...und bekam elektronisch die Rückbestätigungsnummer.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (27. November 2010, 12:35)


26

Samstag, 27. November 2010, 12:42

Es ist richtig, auch ich habe meine separat gebuchten TUIFly - Flüge ohne telefonische Rückbestätigung, natürlich nach vorheriger Onlinekontrolle, problemlos abgeflogen. Aber was soll dann diese ABB ?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

27

Samstag, 27. November 2010, 13:22

Da hat jemand vergessen das zu überarbeiten :mööööööp:

Nicht alles was irgendwo -inklusive AGB - steht ist sinnvoll, richtig oder rechtens....... :mööööööp:

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

  • Nachricht senden

28

Samstag, 27. November 2010, 16:45

Im Fall des Falles ist die Airline aber in einer komfortablen Rechtsposition.


Einzig und allein darum geht es. Nachweisen werden die Airlines meistens können, daß Gäste über Flugänderungen informiert wurden oder daß Gäste . Z. B. durch eine Mail oder durch rechtzeitige Bekanntgabe der geänderten Flugzeiten auf der Website. Da braucht es eigentlich kein altbackenes Telefonat mehr...
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Thorben-Hendrik

unregistriert

29

Samstag, 27. November 2010, 17:28

Das ist aber gerade am Thema vorbei!

Es geht um Rückbestätigungen....und nicht um Flugzeiten-Änderung :cool:

Was eine Rückbestätigung ist.........steht oben!

Sternedieb

Master Amigo

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

  • Nachricht senden

30

Samstag, 27. November 2010, 18:39

Die Meldung ist doch Asbach :gähn: der Fall mindestens 6-7 Jahre her.......da gab es ja kaum Computer!


Ok - ein Asbach ist sowieso nicht wirklich als - ebenso wie das Urteil das vom 25.08.2008 stammt. Das gab es schon den einen oder anderen PC.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Thorben-Hendrik

unregistriert

31

Samstag, 27. November 2010, 18:55

Das Urteil....vielleicht........aber der Fall damit so um 2005!

So ein Urteil.....dauert ja zig Jahre! :mööööööp:

Sternedieb

Master Amigo

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

  • Nachricht senden

32

Samstag, 27. November 2010, 19:08

So ein Urteil.....dauert ja zig Jahre!


Was in dem Fall komplett egal ist. Es ging um Hannover und dürfte damit wohl (unter Umständen) TUIfly betreffen und somit könnte es auch sein, dass dort niemand vergessen hat etwas umzuschreiben. :ironic:
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Thorben-Hendrik

unregistriert

33

Samstag, 27. November 2010, 19:26

Dazu habe ich oben schon geschrieben was da juristisch Tatsache ist.......TUI Fly wird sich nicht auf eine Rückbestätigung berufen können, die es nicht gibt!
Das ist Mumpitz! :gähn:

Wobei Finanztip wohl auch keine Ahnung hat was eine Rückbestätigung ist und wozu die eigentlich dient bzw. diente!

In der Meldung ging es ja nicht um eine Rückbestätigung....sondern um eine Verifikation der Abflugzeit.....das ist eine Unterschied :cool:

Wie das deutsche Wort "Rückbestätigung" ja schon sagt......da muss man etwas Bestätigen.....und wenn es Vertragsbestandteil ist....brauche ich dafür eine Quittung!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (27. November 2010, 19:29)


34

Samstag, 27. November 2010, 20:10

Wie unterschiedlich die Gerichte in der Vergangenheit geurteilt haben, sieht man auch an diesen Beispielen:

Zitat aus Urteil AG Düsseldorf 15.11.2004, Az. 28 C 14629/04:

1. Der Luftbeförderungsvertrag ist ein absolutes Fixgeschäft. Dies hat zur Folge, dass bei einer erheblichen Verschiebung der Flugzeit Unmöglichkeit eintritt, die einen Schadensersatzanspruch des Flugreisenden wegen Nichterfüllung begründet.

2. Die Vorverlegung eines Fluges um siebeneinhalb Stunden ist eine erhebliche Verschiebung, die der Flugreisende nicht hinnehmen muss.

3. Das Unterlassen einer Rückbestätigung ist nicht kausal für den durch eine erhebliche Flugvorverlegung entstandenen Schaden in Form einer Ersatzbeförderung. Denn die Rückbestätigung dient ausschließlich der Kapazitätsauslastung, und nicht dazu, dem Luftbeförderer eine erhebliche Verschiebung der Flugzeiten zu ermöglichen. Der Flugreisende brauchte sich daher auch bei rechtzeitiger Rückbestätigung nicht auf eine erhebliche Vorverlegung des Rückfluges einzulassen.

--------------------

Zitat aus Urteil AG Homburg 24.01.2001, Az. 2 C 4068/00 (20), 2 C 4068/00

Bei vertraglich vereinbarter fester Rückflugzeit ist die Klausel in AGB des Luftbeförderungsunternehmens, wonach der Reisende ohne Flugbestätigung seinen Anspruch auf Rückbeförderung bzw. hieraus folgende Schadensersatzansprüche verliert, gemäß AGBG § 9 Abs 1 unwirksam.

--------------------

PS: Urteile aus neuerer Zeit zu dem Thema sind schwerlich zu finden.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

35

Samstag, 27. November 2010, 20:18

Früher diente die Rückbestätigung auch einzig und allein dazu um die Kapazität zu planen.......da war die EDV noch nicht so weit.....wurden nur weniger als erwartet Plätze Rückbestätigt.....wurden kurzfristig noch weitere Tickets verkauft....das Risiko der Überbuchung -denn nur Rückbestätigte Flüge hatten ja Sitzplatzanspruch - minimiert.
Auch das Catering lief über die Rückbestätigung......wollte einmal einen Flug früher nach LAS .....ging aber nicht....weil ich ja den späteren Rückbestätigt hatte....es waren zwar Plätze frei.....aber das Catering war nicht so schnell bei zu bekommen....ich hätte ja auf das Essen verzichtet....aber das ging nicht...aus "Imagegründen" -> wie sieht denn das aus.....wenn Sie kein Essen bekommen...das lässt die Airline nicht zu....war damals die Antwort :mööööööp:

Sternedieb

Master Amigo

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

  • Nachricht senden

36

Samstag, 27. November 2010, 20:25

Wobei Finanztip wohl auch keine Ahnung hat was eine Rückbestätigung ist und wozu die eigentlich dient bzw. diente!


Es ging wol nicht um eine Airline aus Hannover sondern um einen Reiseveranstalter. Hier eine andere Meldung dazu.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Thorben-Hendrik

unregistriert

37

Samstag, 27. November 2010, 20:30

In der Meldung ging es ja nicht um eine Rückbestätigung....sondern um eine Verifikation der Abflugzeit.....das ist eine Unterschied :cool:


S.O.

Gravierende kurzfristige -unter 14 Tage vor Abflug- Flugzeiteinänderungen dürften bei EU Airlines außerdem einen Schadersatzanspruch nach EU Recht auslösen :denk:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (27. November 2010, 20:38)


Sternedieb

Master Amigo

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

  • Nachricht senden

38

Samstag, 27. November 2010, 20:45

In der Meldung ging es ja nicht um eine Rückbestätigung....sondern um eine Verifikation der Abflugzeit.....das ist eine Unterschied :cool:



Bist du sicher, dass das heute auch noch ein Unterschied ist? ?(
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Thorben-Hendrik

unregistriert

39

Samstag, 27. November 2010, 20:50

Ja, eine Rückbestätigung gibt es bei Spezial-Airlines hier und da heute auch noch...z.B bei Helikopter-Flügen auf Bohr-Inseln oder zu Schiffen.......da muss man 12 Stunden vorher anrufen, dass man auch gesund ist etc. sonst wird der Platz anderweitig vergeben.......
Da geht es nicht wirklich um Abflugzeiten.

Und wenn bei der Airline ein Band läuft oder es im Inet steht wird ja nix Rückbestätigt....denn die Airline weiß ja gar nicht ob der Passagier wirklich angerufen hat....oder nur "zufällig" pünktlich am Flughafen ist............
Sinn der Rückbestätigung war immer...die Airline wollte besser disponieren wer tatsächlich kommt und wer kurzfristig ausfällt um den Platz anderweitig zu nutzen :cool:

Hier wird der Sinn von "Rückbestätigung" falsch benutzt! :hmpf:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (27. November 2010, 20:54)